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Gelber Schein (Hinweis: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)
Durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird von einem Arzt oder Zahnarzt eine vorliegende Erkrankung bestätigt. In der Krankschreibung wird bescheinigt, dass der Patient durch die Krankheit nicht arbeitsfähig ist. Laut Paragraph 5 es Entgeltfortzahlungsgesetzes ist jeder
Wenn die Erkrankung länger als drei Tage andauert, hat der erkrankte
In der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind bestimmte inhaltliche Anforderungen einzuhalten. Alle Mitglieder der gesetzlichen
Die Krankenkasse benötigt die medizinischen Angaben um eventuelle Ansprüche auf
Rechtliche Details: Wenn der
Arbeitnehmer
verpflichtet, seinem Arbeitgeber unverzüglich dieArbeitsunfähigkeit
und die voraussichtliche Dauer mitzuteilen.Wenn die Erkrankung länger als drei Tage andauert, hat der erkrankte
Arbeitnehmer
eine ärztliche Bescheinigung, gelber Schein (Hinweis: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), vorzulegen. Je nach Arbeits- oderTarifvertrag
müssen hierbei besondere Fristen eingehalten werden. Bei Vorliegen einerArbeitsunfähigkeit
sollte derArbeitnehmer
den Arbeitgeber sofort, zum Beispiel telefonisch oder per Fax informieren. Der gelbe Schein (Hinweis: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), muss gewöhnlich spätestens am vierten Tag vorliegen. Der Arbeitgeber hat das Recht die Krankschreibung bereits am ersten oder zweiten Tag zu verlangen.In der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind bestimmte inhaltliche Anforderungen einzuhalten. Alle Mitglieder der gesetzlichen
Krankenversicherung
, erhalten bei einer Krankschreibung, das Muster 1. Dabei handelt es sich um ein „dreiteiliges, selbstdurchschreibendes Formular (DIN A 5 hoch)“. Seite 1- ist das Orginal für die Krankenkasse Seite 2- ist gelb und wird deshalb als gelber Schein (Hinweis: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), bezeichnet. Diese Seite erhält der Arbeitgeber, aber nur den oberen Abschnitt ohne die Krankheitsbezeichnung. Seite 3 ist weiß und ist ein Durchschlag für die Krankenakte des Arztes. Auf den Seiten eins und drei sind folgende Angaben ersichtlich: - Dauer derArbeitsunfähigkeit
- KVK Kopf, mit allen Angaben der Krankenversichertenkarte - Name des Arztes - nach ICD-10 verschlüsselte Diagnose.Die Krankenkasse benötigt die medizinischen Angaben um eventuelle Ansprüche auf
Krankengeld
oder Entgeltfortzahlung zu prüfen. Die Seite zwei für den Arbeitgeber enthält aus Datenschutzgründen keine medizinischen Informationen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss von einem zugelassenen Arzt unterschrieben sein.Rechtliche Details: Wenn der
Arbeitnehmer
wiederholt die Meldepflicht über eineArbeitsunfähigkeit
verletzt oder mehrmals die Krankschreibungen nicht vorlegt, ist der Arbeitgeber berechtigt eine Abmahnung zu erteilen.

