Private Krankenversicherung Lexikon

Gemischte Kommission

Die

Gemischte Kommission

oder auch Paritätische Kommission dient dazu, die Zusammenarbeit zweier Parteien wie Ärzte und privaten Krankenversicherungen vor Ort zu vermitteln. Allen beteiligten Mitgliedern bietet die

Gemischte Kommission

die Möglichkeit zur Diskussion, bei der gemeinsame Probleme sowie allgemeine und versicherungstechnische Fragen besprochen werden, um Meinungsverschiedenheiten zu eliminieren.

Darüber hinaus soll die

Gemischte Kommission

herausbekommen, ob Ärzte von der Kostenerstattung mittels Rechnung ausgeschlossen werden können. Die

Gemischte Kommission

unterstützt ebenso ärztliche Vertreter, deren Rechnungen vom Bezirksausschuss von der Kostenerstattung ausgeschlossen werden, sollte dies notwendig und berechtigt sein.


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