Private Krankenversicherung Lexikon

Gemischte Krankenanstalten

Gemischte Krankenanstalten

bieten neben den üblichen Krankenhausleistungen weitere Behandlungen an. Zu diesen Leistungen zählen:

  • Rekonvaleszentenbehandlung
  • Kuren
  • Sanatoriumsbehandlungen
  • medizinisch notwendige, stationäre

    Heilbehandlung


Bevor die Behandlung begonnen wird, muss der private Versicherer der Übernahme der Kosten für die Leistungen der gemischte Krankenanstalten schriftlich zustimmen, andernfalls ist eine Kostenerstattung der anfallenden Beträge nicht erstattungspflichtig. Die Begründung liegt darin, dass für Versicherungsunternehmen keine Leistungspflicht für Sanatoriums- sowie Kuraufenthalte und dergleichen besteht.
Soll die Kostenübernahme für gemischte Krankenanstalten erreicht werden, dürfen folgende Angaben nicht fehlen, die frühzeitig beim Versicherer eingereicht werden müssen:

  • der aktuelle Einweisungsgrund
  • die vorausgegangene

    Diagnose

    sowie die Behandlungen
  • ein ärztlicher Bericht


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