Private Krankenversicherung Lexikon
Gemischte Krankenanstalten
Gemischte Krankenanstalten
bieten neben den üblichen Krankenhausleistungen weitere Behandlungen an. Zu diesen Leistungen zählen:- Rekonvaleszentenbehandlung
- Kuren
- Sanatoriumsbehandlungen
- medizinisch notwendige, stationäre
Heilbehandlung
Bevor die Behandlung begonnen wird, muss der private Versicherer der Übernahme der Kosten für die Leistungen der gemischte Krankenanstalten schriftlich zustimmen, andernfalls ist eine Kostenerstattung der anfallenden Beträge nicht erstattungspflichtig. Die Begründung liegt darin, dass für Versicherungsunternehmen keine Leistungspflicht für Sanatoriums- sowie Kuraufenthalte und dergleichen besteht.
- der aktuelle Einweisungsgrund
- die vorausgegangene
Diagnose
sowie die Behandlungen - ein ärztlicher Bericht
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