Private Krankenversicherung Lexikon

Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Bestandteil der Sozialversicherung und soll Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten oder die Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Versicherten nach einem

Arbeitsunfall

oder einer

Berufskrankheit

wieder herstellen. Die rechtliche Grundlage der gesetzlichen Unfallversicherung ist das 7. Buch Sozialgesetz (SGB VII) und bei Berufskrankheiten auch die Berufskrankheitenverordnung (BKV).

In der gesetzlichen Unfallversicherung ist versichert, wer pflichtversichert ist, also

  • alle Beschäftigten
  • Kinder in einer Kindertagesstätte oder einem Kindergarten
  • Schüler und Studenten
  • Auszubildende
  • Landwirte
  • Pflegepersonen
  • Helfer bei Unglücksfällen und im Zivil- oder Katastrophenschutz
  • Blut- oder Organspender

In der gesetzlichen Unfallversicherung ist auch versichert, wer freiwillig versichert ist und
  • Unternehmer (außer Friseure)
  • Selbstständige und

    Freiberufler

  • mitarbeitende Ehepartner

Bedingt durch das hohe Risiko von Berufskrankheiten, sind Friseure grundsätzlich pflichtversichert, was aber nicht bedeutet, dass ein

Beitrag

zu zahlen ist, sondern dass der Unfallversicherungsträger verpflichtet ist, im

Versicherungsfall

zu zahlen.


zurück