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Gleitzone
Bei einem so genannten Midi-
Für diese Form der Jobs wurde die Verdienstgrenze auf bestimmte Beträge abgestimmt, die innerhalb eines Bereiches liegen. Die Gleitzone bezeichnet den Verdienstbereich bei
Hierbei richten sich die Beiträge nach der Höhe des Lohnes, den der
Job
wird auch von einer Gleitzonenbeschäftigung gesprochen. Bis zum 31.12.2002 gab es lediglich die geringfügige Beschäftigung. Am 1.4.2003 wurdenMidi-Jobs
auf gesetzlicher Grundlage eingeführt, wodurch eine andere Form der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse möglich war.Für diese Form der Jobs wurde die Verdienstgrenze auf bestimmte Beträge abgestimmt, die innerhalb eines Bereiches liegen. Die Gleitzone bezeichnet den Verdienstbereich bei
Midi-Jobs
zwischen 400,01 Euro und 800,00 Euro. Dabei darf der Maximalverdienst von 800,00 Euro ständig nicht überschritten werden.Gegenüber dem
Minijob
, bei dem keine Sozialversicherungspflicht besteht, wird bei einemJob
in der Gleitzone der übliche Sozialversicherungsbeitrag in Höhe von 21 % durch den Arbeitgeber gezahlt. Für dieArbeitnehmer
werden, im Rahmen ihrer Tätigkeit, ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sein.Hierbei richten sich die Beiträge nach der Höhe des Lohnes, den der
Arbeitnehmer
erhält, da es eine Staffelung innerhalb dieser Gleitzone gibt. Erhält einArbeitnehmer
400,01 Euro, so beträgt der zu zahlende Betrag für die Sozialversicherungsbeiträge 4 % von der Höhe des Lohnes. Je höher derVerdienst
bei einem Midi-Job
steigt, desto mehr ist zu zahlen. Bei einemVerdienst
von 800,00 Euro sind 21 % des Lohnes an Sozialversicherungsbeiträgen zu zahlen. Diese Kosten werden bei derGehaltsabrechnung
vomVerdienst
abgezogen. Wie viel anLohnsteuer
zu zahlen ist, hängt letzten Endes von derLohnsteuerklasse
ab, in die derArbeitnehmer
eingestuft wurde. Diese Jobs in der Gleitzone werden dem so genannten Niedriglohnsektor zugeordnet.

