Private Krankenversicherung Lexikon

Gruppenversicherung

Als

Gruppenversicherung

bezeichnet man den Versicherungsabschluss einer Personengruppe in einem kollektiven Versicherungsvertrag. Je nach Versicherungsgesellschaft gibt es unterschiedliche Bedingungen und Angebote. Die

Gruppenversicherung

lässt sich generell auf unterschiedliche Bereiche des Versicherungswesens anwenden.

Um sich als Gruppe versichern zu lassen, benötigt man einen Versicherungsnehmer, der als Kopf oder Vorstand der Gruppe fungiert. Dieser ist damit auch deren Vormund und Vertragspartner gegenüber der Versicherungsgesellschaft und sorgt dafür, dass die Beiträge der Gruppe eingesammelt und geschlossen an die Versicherungsgesellschaft weitergeleitet werden.
Die gesetzlichen

Voraussetzungen

und Regelungen einer

Gruppenversicherung

werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt, zudem gibt diese Stelle Pflichtpunkte zur Voraussetzung einer

Gruppenversicherung

aus, diese sind:

  • es müssen mindestens 100 Mitglieder eines Berufsverbandes versichert werden
  • bei einer Beteiligungsquote von mindestens 90% können die Mitglieder zwischen Einzel- und Firmentarif wählen
  • es müssen mindestens 20 Personen in der

    Gruppenversicherung

    tariflich versichert werden
  • der Kreis der in die

    Gruppenversicherung

    aufgenommenen Personen muss aus der Gesamtbelegschaft kommen
  • versicherte Personen einer Gruppe müssen Arbeitnehmer oder Mitglieder des Vertragspartners sein


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