Private Krankenversicherung Lexikon
Gruppenversicherung
Als
Um sich als Gruppe versichern zu lassen, benötigt man einen Versicherungsnehmer, der als Kopf oder Vorstand der Gruppe fungiert. Dieser ist damit auch deren Vormund und Vertragspartner gegenüber der Versicherungsgesellschaft und sorgt dafür, dass die Beiträge der Gruppe eingesammelt und geschlossen an die Versicherungsgesellschaft weitergeleitet werden.
Die gesetzlichen
Gruppenversicherung
bezeichnet man den Versicherungsabschluss einer Personengruppe in einem kollektiven Versicherungsvertrag. Je nach Versicherungsgesellschaft gibt es unterschiedliche Bedingungen und Angebote. DieGruppenversicherung
lässt sich generell auf unterschiedliche Bereiche des Versicherungswesens anwenden.Um sich als Gruppe versichern zu lassen, benötigt man einen Versicherungsnehmer, der als Kopf oder Vorstand der Gruppe fungiert. Dieser ist damit auch deren Vormund und Vertragspartner gegenüber der Versicherungsgesellschaft und sorgt dafür, dass die Beiträge der Gruppe eingesammelt und geschlossen an die Versicherungsgesellschaft weitergeleitet werden.
Voraussetzungen
und Regelungen einerGruppenversicherung
werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt, zudem gibt diese Stelle Pflichtpunkte zur Voraussetzung einerGruppenversicherung
aus, diese sind:- es müssen mindestens 100 Mitglieder eines Berufsverbandes versichert werden
- bei einer Beteiligungsquote von mindestens 90% können die Mitglieder zwischen Einzel- und Firmentarif wählen
- es müssen mindestens 20 Personen in der
Gruppenversicherung
tariflich versichert werden - der Kreis der in die
Gruppenversicherung
aufgenommenen Personen muss aus der Gesamtbelegschaft kommen - versicherte Personen einer Gruppe müssen Arbeitnehmer oder Mitglieder des Vertragspartners sein
zurück