Nettolohn.de Lexikon

Honorar

Das Wort

Honorar

entstammt ursprünglich dem Lateinischen und meint übersetzt in etwa ‘

Verdienst

’. Im alten Rom wurden hiermit die Mitglieder des Senats bedacht. Ursprünglich meinte ein

Honorar

jedoch keine finanzielle, sondern immaterielle Zuwendung. Unter einem

Honorar

versteht man ein nicht regelmäßiges

Einkommen

, das von einer Person für einen Arbeitsaufwand durch eine andere Person bezahlt wird. Zumeist wird dies nach Ausstellen einer Rechnung ausgezahlt. Der Honorarempfänger muss diese Sonderform der Einnahme steuerlich geltend machen.

Im Gegensatz zum

Lohn

oder

Gehalt

werden von einem

Honorar

keine Sozialversicherungsbeiträge oder

Steuern

einbehalten. Diese muss der Honorarempfänger selbständig an die entsprechenden Stellen abführen. Honorare sind typische Einnahmequellen von Freiberuflern und Selbstständigen wie Ärzten oder freien Journalisten. Weitere Beispiele sind hierbei Künstler oder Nachhilfelehrer, die auf eigene Rechnung arbeiten.

Bei Schauspielern und Musikern sowie Fotomodellen spricht man anstelle eines Honorars von einer Gage. Diese unterscheidet sich von den Merkmalen eines Honorars jedoch nicht. Im Gegensatz zur Aufwandsentschädigung, die bis zu einer gewissen Jahressumme ebenso steuer- und sozialversicherungsfrei ist, wird die Höhe eines Honorars vor Arbeitsbeginn zwischen beiden Parteien frei ausgehandelt und unterliegt somit keinerlei tariflichen Grundlagen.

Alle Konditionen des temporär begrenzten Arbeitsverhältnisses werden von beiden Parteien in einem so genannten Honorarvertrag festgehalten, der die rechtliche Grundlage des Arbeitsverhältnisses darstellt. Hier wird neben dem veranschlagten Zeitaufwand des Einzelnen ebenso das zu zahlende

Honorar

festgehalten, das nach Leistungsempfang zu zahlen ist.

Eine Sonderform bildet hier das Ausfallhonorar, das meist 50 Prozent des ursprünglich vereinbarten Honorars beträgt. Dies wird beispielsweise fällig, wenn der Auftraggeber Leistungen des Honorarempfängers nur teilweise in Anspruch genommen hat. Wird ein Arzttermin zu kurzfristig oder gar nicht abgesagt, kann sogar ein Ausfallhonorar in Höhe der vollen 100 Prozent gefordert werden.


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