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Jobticket
Durch den Wegfall der
Pendlerpauschale
ab dem ersten Kilometer, werdenArbeitnehmer
noch mehr zur Kasse gebeten. Da ist ein Jobticket, das der Arbeitgeber bezahlt, eine willkommene Entlastung. Je nach Wohnort bietet das Jobticket unterschiedliche Varianten. Menschen die im Stadtgebiet leben, werden eine komplette Fahrkarte für das Stadtgebiet erhalten.Arbeitnehmer
die von außerhalb kommen, werden entweder nur die direkte Verbindung bezahlt bekommen, oder ebenfalls nur eine Fahrkarte für das Gebiet der Arbeitstelle erhalten. Ein benötigter Zuschlag, muss selbst getragen werden.Hier unterscheiden sich aber die Arten des
Jobtickets
nach Arbeitgeber. Mitarbeiter von öffentlichen Ämtern, werden meist ein Jobticket erhalten, was durch Förderungen der Stadt mitgetragen wird. Eine geringe Zuzahlung wird vomLohn
abgezogen. Firmen, die eine Monatskarte zur Verfügung stellen, zahlen diesen Betrag auf dasBruttogehalt
oben drauf. Leider sieht der Steuerzahler zwar den Betrag auf seinem Gehaltszettel, sieht diesen aber nicht in vollem Umfang auf seinem Konto. DieSteuer
sorgt dafür, dass das Jobticket versteuert werden muss. Wäre dies nicht der Fall, dann gebe es einen geldwerten Vorteil für den Steuerzahler.Beim Jahresausgleich kann sich der Steuerzahler das Geld aber wieder zurück holen. Die Kosten sind als
Werbungskosten
absetzbar und damit nicht verloren. Damit man die Ausgaben belegen kann, müssen sämtliche Nachweise und Quittungen aufbewahrt werden. Sollte dasFinanzamt
die Belege zur Prüfung einfordern, sollten diese auch lückenlos belegbar sein. Bei der Nutzung des privaten PKW's und gleichzeitigem Erhalt der Jobticketprämie, wird der Arbeitgeber nichts haben, jedoch wird sich dasFinanzamt
bei möglicher Prüfung schnell melden. Interessant wird die Regelung desJobtickets
, bei einer neuen Regelung derPendlerpauschale
. Es könnte sein, dass sich der Staat die entgangenen Gelder, nun über solch ein Ticket holen möchte.

