Private Krankenversicherung Lexikon

Kinder Kuren

Bevor

Kinder Kuren

in speziellen Reha-Einrichtungen und besonders günstigen klimatischen Lagen durchgeführt werden, müssen diese durch die Krankenkasse nach § 107 und § 111 des SGB V anerkannt werden. Besonderer Wert bei

Kinder Kuren

wird sowohl auf die Therapie und Behandlungsform als auch auf die pflegerischen und medizinischen Aufgaben engagierter Mitarbeiter sowie auf pädagogisch-soziale Beeinflussung, Gesundheitserziehung und Freizeitgestaltung gelegt.

Für

Kinder Kuren

müssen generell nur die Krankenkassen zahlen, für Eltern besteht keine Zuzahlungspflicht. Normalerweise entscheidet der

Hausarzt

, ob das Kind eine

Kur

benötigt, um danach die Kurbedürftigkeit zu bescheinigen und den Kurantrag zu stellen. Anschließend wird mit diesen Unterlagen die

Kur

bei der Krankenkasse beantragt, wobei

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mindestens 4 Wochen dauern sollten, um erfolgreich zu sein.

Wann

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beantragt werden sollten, hängt von der Art der Krankheit ab. Bei Atemweginfektionen wird z.B. in kühleren Jahreszeiten ein besserer Erfolg erzielt, wobei der Frühsommer optimal für Allergien und für Hautkrankheiten der Sommer am Besten geeignet sind. Da Schulen verpflichtet sind, Kinder für eine

Kur

vom Unterricht freizustellen, bieten viele Einrichtungen den sogenannten

Kur

-Unterricht an. Dadurch werden Unterrichtsversäumnisse weitgehend vermieden.


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