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Kinderfreibeträge
Die Kinderfreibeträge können alternativ zum
In der Einkommenssteuerklärung ist die Anlage „ Kinder“ enthalten. Vom
Ist der
In Ausnahmefällen wird einer Person auch der volle
- ein Elternteil verstorben ist,
- der Wohnort des anderen Elternteils nicht ermittelt werden kann,
- der Vater nicht festzustellen ist,
- bei Auslandaufenthalt ein Elternteil nur beschränkt steuerpflichtig ist,
- zwischen Kind und dem Steuerpflichtigen ein Pflegschaftsverhältnis besteht.
Kinderfreibeträge sind auch zulässig, wenn sich das Kind im Ausland aufhält. Um hierbei die Ermäßigung festzustellen, nutzt das
Kindergeld
in Anspruch genommen werden. Dies ist vor allem lohnenswert für Eltern, die ein höheresEinkommen
erzielen. Die Kinderfreibeträge wirken sich nur in der jährlichen Einkommenssteuerklärung aus. Die Höhe des Kinderfreibetrages beträgt je Kind 1.824 Euro, für jeden Elternteil. Steht das Kind zu beiden Eltern in einem Kindschaftsverhältnis verdoppelt sich derKinderfreibetrag
auf 3648 Euro.In der Einkommenssteuerklärung ist die Anlage „ Kinder“ enthalten. Vom
Finanzamt
wird automatisch geprüft, ob für den Steuerpflichtigen dasKindergeld
, oder derKinderfreibetrag
günstiger ist. Dabei werden Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungskosten berücksichtigt. Für diesen Bedarf eines Kindes hat dasFinanzamt
einenFreibetrag
von 1080 Euro vorgesehen. Bei Verheirateten mit einem Kind bedeutet dies, dass diese insgesamt einenFreibetrag
von 5808 Euro in Anspruch nehmen können. Dies errechnet sich aus demKinderfreibetrag
und dem Bedarfsfreibetrag für ein Kind, für beide Eltern zusammen.Ist der
Kinderfreibetrag
für die Familie voll ausgelastet wird dieser alsFreibetrag
, vom zu versteuerndenEinkommen
, abgezogen. In dem Fall muss dasKindergeld
dann zurückgezahlt werden, da der Steuerpflichtige mit Inanspruchnahme des Kinderfreibetrages finanzielle Vorteile in derSteuererklärung
erzielt.In Ausnahmefällen wird einer Person auch der volle
Kinderfreibetrag
gewährt, wenn- ein Elternteil verstorben ist,
- der Wohnort des anderen Elternteils nicht ermittelt werden kann,
- der Vater nicht festzustellen ist,
- bei Auslandaufenthalt ein Elternteil nur beschränkt steuerpflichtig ist,
- zwischen Kind und dem Steuerpflichtigen ein Pflegschaftsverhältnis besteht.
Kinderfreibeträge sind auch zulässig, wenn sich das Kind im Ausland aufhält. Um hierbei die Ermäßigung festzustellen, nutzt das
Finanzamt
zur Berechnung die Ländergruppeneinteilung.

