Private Krankenversicherung Lexikon

Kindernachversicherung

Die

Kindernachversicherung

gibt es bei den gesetzlichen und auch bei den privaten Krankenversicherungen und sie betrifft in erster Linie den Versicherungsschutz von Neugeborenen. Da der Rechts- und Lebenseintritt eines Kindes durch die Geburt natürlichen Schwankungen unterliegt, wurde aus diesem Grund die

Kindernachversicherung

zum Versicherungsschutz von Neugeborenen entwickelt. Unmittelbar nach der Geburt beginnt der Versicherungsschutz des Neugeborenen ohne Wartezeit und

Gesundheitsprüfung

.

Allerdings müssen auch hierfür einige

Voraussetzungen

erfüllt werden:

a) der Versicherungsschutz des Neugeborenen darf nicht höher sein als eines der versicherten Elternteile
b) das

Neugeborene

muss mindestens 2 Monate nach der Geburt, rückwirkend auf den 1. Tag des Geburtsmonats, angemeldet werden
c) der Geburtstag des Neugeborenen muss ein Tag sein, wo ein Elternteil mindestens 3 Monate als Kunde versichert ist


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