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Kirchensteuer
Öffentlich-rechtlicher Natur ist die Zwangsabgabe in Form der Kirchensteuer. Dazu wurden die Religionsgemeinschaften als so genannte Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt. Durch diese wird die Kirchensteuer, die bei Ihnen auf dem Gehaltszettel steht, bei den Mitgliedern der Gemeinde geltend gemacht. Finanziert werden sollen damit die Aufgaben der Religionsgemeinschaften.
Damit es zur Erhebung der Kirchensteuer kommen kann, greifen mehrere gesetzliche Regelungen ineinander ein. So sind dies unter anderem die Verfassungen der Länder, sowie deren Kirchensteuergesetze. Eine grundlegende Regelung ist beispielsweise auch in Artikel 140 des Grundgesetzes enthalten. Den gesamten Beitrag, den Sie im Jahr an Kirchensteuer gezahlt haben, können Sie im Rahmen der Erklärung zum
Sie sind bei der Religionsgemeinschaft oder kirchensteuererhebenden Stelle kirchensteuerpflichtig, der Sie angehören. Nun gibt es auch den Fall, dass Ehepartner verschiedenen Konfessionen zugehören können. Dabei wird für die Berechnung der Kirchensteuer ein anderer Weg gewählt. Das eheliche
Damit es zur Erhebung der Kirchensteuer kommen kann, greifen mehrere gesetzliche Regelungen ineinander ein. So sind dies unter anderem die Verfassungen der Länder, sowie deren Kirchensteuergesetze. Eine grundlegende Regelung ist beispielsweise auch in Artikel 140 des Grundgesetzes enthalten. Den gesamten Beitrag, den Sie im Jahr an Kirchensteuer gezahlt haben, können Sie im Rahmen der Erklärung zum
Lohnsteuerjahresausgleich
geltend machen. Er wird dabei alsSonderausgabe
berücksichtigt, die keiner Kürzung unterliegt. Beachtet werden sollte hierbei allerdings derFreibetrag
für Kinder und eventuelle Dividenden, die versteuert werden könnten.Sie sind bei der Religionsgemeinschaft oder kirchensteuererhebenden Stelle kirchensteuerpflichtig, der Sie angehören. Nun gibt es auch den Fall, dass Ehepartner verschiedenen Konfessionen zugehören können. Dabei wird für die Berechnung der Kirchensteuer ein anderer Weg gewählt. Das eheliche
Einkommen
wird entsprechend dem Einkommenssteuersplitting geteilt. Es kommt darauf an, welcher Ehepartner Mitglied in der Gemeinde ist, die die Kirchensteuer erhebt. Nach dessenEinkommen
wird die Kirchensteuer berechnet. Da es aufgrund der Berechnung gerade bei Alleinverdienen in einer Familie oft zu Austritten aus der Kirche kommt, wird inzwischen von einigen Landeskirchen und katholischen Bistümern ein Kirchgeld erhoben. Dies ist unabhängig von derLohnsteuer
.

