Private Krankenversicherung Lexikon
Kur beantragen
Um eine
Bevor die
Gesetzlich abgesicherte Patienten haben ein geregeltes Recht auf eine Reha- bzw. Kurmaßnahme, die regelmäßig mit mehrjährigem Abstand in Anspruch genommen werden kann. Dieses ist über die Renten- und Krankenversicherung sowie der staatlichen Beihilfe genau geregelt und bezieht sich auf den Anspruch einer Reha oder
Kur
beantragen zu können, sind bestimmte Maßnahmen erforderlich. EineKur
kann vom Arzt je nach Schweregrad der Erkrankung empfohlen werden und zwar als Prävention zur Verminderung der Symptome oder zur Rehabilitation bei einer bestehenden chronischen Erkrankung. Sie soll dabei den Behandlungserfolg unterstützen und langfristig festigen. Wenn eineKur
beantragt wird, ist diese als Ergänzung der ambulanten medizinischen Behandlung ausgelegt und durch ihr spezielles Therapieprogramm wird letztendlich die Stärkung der Selbstheilungskräfte unterstützt.Bevor die
Kur
beantragt wird, muss der behandelnde Arzt die Dringlichkeit einerKur
attestieren, denn nur er kennt den bisherigen Krankheitsverlauf sowie die Symptome der Erkrankung und nur dadurch kann er einen bestimmten Kurort oder eine erfolgsversprechendeKur
empfehlen und daraufhin eine ambulante oder stationäre Reha-Maßnahme in die Wege leiten. Für die weitere ambulante Fortsetzung derKur
ist ebenfalls der Arzt der passende Ansprechpartner.Gesetzlich abgesicherte Patienten haben ein geregeltes Recht auf eine Reha- bzw. Kurmaßnahme, die regelmäßig mit mehrjährigem Abstand in Anspruch genommen werden kann. Dieses ist über die Renten- und Krankenversicherung sowie der staatlichen Beihilfe genau geregelt und bezieht sich auf den Anspruch einer Reha oder
Kur
mit ihren medizinischen Leistungen.zurück