Private Krankenversicherung Lexikon

Kur beantragen

Um eine

Kur

beantragen zu können, sind bestimmte Maßnahmen erforderlich. Eine

Kur

kann vom Arzt je nach Schweregrad der Erkrankung empfohlen werden und zwar als Prävention zur Verminderung der Symptome oder zur Rehabilitation bei einer bestehenden chronischen Erkrankung. Sie soll dabei den Behandlungserfolg unterstützen und langfristig festigen. Wenn eine

Kur

beantragt wird, ist diese als Ergänzung der ambulanten medizinischen Behandlung ausgelegt und durch ihr spezielles Therapieprogramm wird letztendlich die Stärkung der Selbstheilungskräfte unterstützt.

Bevor die

Kur

beantragt wird, muss der behandelnde Arzt die Dringlichkeit einer

Kur

attestieren, denn nur er kennt den bisherigen Krankheitsverlauf sowie die Symptome der Erkrankung und nur dadurch kann er einen bestimmten Kurort oder eine erfolgsversprechende

Kur

empfehlen und daraufhin eine ambulante oder stationäre Reha-Maßnahme in die Wege leiten. Für die weitere ambulante Fortsetzung der

Kur

ist ebenfalls der Arzt der passende Ansprechpartner.

Gesetzlich abgesicherte Patienten haben ein geregeltes Recht auf eine Reha- bzw. Kurmaßnahme, die regelmäßig mit mehrjährigem Abstand in Anspruch genommen werden kann. Dieses ist über die Renten- und Krankenversicherung sowie der staatlichen Beihilfe genau geregelt und bezieht sich auf den Anspruch einer Reha oder

Kur

mit ihren medizinischen Leistungen.


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