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Lohn Gehalt
Zur Berechnung von
Aufgrund dieser Eintragungen bei der Berechnung von
Steuerklasse I, nicht verheiratet, verwitwet, geschieden oder Ehepaare, die ständig getrennt leben. Die Steuerklasse II wie I, jedoch mit einem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, für das sie einen
Bei einer geringfügigen Beschäftigung entfällt die Abgabe einer
Lohn
Gehalt
müssen dem Arbeitgeber nicht nur Angaben zur Person, sowie dessen Sozialversicherungsnummer vorliegen, sondern bei einer Hauptbeschäftigung auch die Steuerkarte. Auf der Steuerkarte sind die Zahl der Kinder (ohne eigenes oder mit niedrigemEinkommen
/Ausbildungsvergütung
), die Konfessionszugehörigkeit,Kinderfreibeträge
sowie die jeweils gültige Steuerklasse eingetragen.Aufgrund dieser Eintragungen bei der Berechnung von
Lohn
Gehalt
lassen sichAbgaben
zur Krankenkasse,Kirchensteuer
, Renten-, Pflege-,Arbeitslosenversicherung
sowie, anhand der eingetragenen Steuerklasse, die zu entrichtendeLohnsteuer
ermitteln. Die Zuordnung derSteuerklassen
fürArbeitnehmer
bei der Berechnung vonLohn
Gehalt
setzt sich wie folgt zusammen:Steuerklasse I, nicht verheiratet, verwitwet, geschieden oder Ehepaare, die ständig getrennt leben. Die Steuerklasse II wie I, jedoch mit einem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, für das sie einen
Kinderfreibetrag
erhalten, in einer gemeinsamen Hauptwohnung leben und die Grundlage für die Ehegattenveranlagung nicht gegeben ist und keine weitere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung gemeldet ist. Steuerklasse III ist die Wahl für Verheiratete, nicht ständig getrennt lebendeArbeitnehmer
, deren Ehepartner kein eigenesEinkommen
oder in Steuerklasse V eingruppiert ist. Steuerklasse IV kommt für Verheiratete, die nicht ständig getrennt leben, aber beideLohn
Gehalt
beziehen, in Frage. Für Verheiratete, die nicht ständig getrennt leben, beide Arbeitslohn beziehen und auf gemeinsamen Antrag, ein Ehepartner in Steuerklasse III eingestuft ist, ist Steuerklasse V vorbehalten. Bezieht einArbeitnehmer
Lohn
Gehalt
von mehreren Arbeitgebern, wird auf der zweiten und allen weiteren Steuerkarten die Steuerklasse VI eingetragen.Bei einer geringfügigen Beschäftigung entfällt die Abgabe einer
Lohnsteuerkarte
- hier wird ein Pauschlabetrag vom Arbeitgeber an die Bundesknappschaft abgeführt.

