Nettolohn.de Lexikon
Lohnberechnung
Welche Kriterien sind für die Lohnberechnung entscheidend? Der mit dem Arbeitgeber vereinbarte
Dies sind zunächst einmal die
Zu den gesetzlichen Abzügen in der Lohnberechnung zählen auch die
Zur Lohnberechnung gehören auch sonstige Zusatzleistungen des Arbeitgebers wie
Bruttolohn
ergibt sich entweder aus einem festen Betrag (Gehalt
) oder er wird berechnet, indem die geleisteten Stunden mit demStundenlohn
multipliziert werden. Eventuell kommen noch Zuschläge für Überstunden,Arbeit
an Sonn-und Feiertagen oder sonstige Zuschläge dazu. Die meisten dieser Zuschläge sind steuerpflichtig. DerBruttolohn
wird nun um die gesetzlichenAbzüge
reduziert.Dies sind zunächst einmal die
Steuern
. Für die Berechnung derLohnsteuer
ist neben der Höhe des Arbeitsentgelts entscheidend, welcher Steuerklasse der Lohnempfänger angehört und obKinderfreibeträge
oder sonstigeFreibeträge
auf seinerLohnsteuerkarte
vermerkt sind. Auch gesonderteAbgaben
wie zum Beispiel derSolidaritätszuschlag
gehören mit zu denSteuern
.Zu den gesetzlichen Abzügen in der Lohnberechnung zählen auch die
Arbeitnehmer
-Beiträge zurSozialversicherung
,Pflegeversicherung
undArbeitslosenversicherung
. Diese werden mit einem entsprechenden Prozentsatz vomBruttolohn
ermittelt und haben einen Höchstsatz. Ebenfalls abgezogen werden die Kosten für dieKrankenversicherung
. Bei der gesetzlichenKrankenversicherung
zahlen Arbeitgeber undArbeitnehmer
jeweils die Hälfte der Beiträge. Bei den privaten Krankenversicherungen sind die Regelungen unterschiedlich; normalerweise trägt auch hier der Arbeitgeber einen Zuschuss, häufig in Höhe des Anteils, der bei gesetzlicherKrankenversicherung
anfallen würde.Zur Lohnberechnung gehören auch sonstige Zusatzleistungen des Arbeitgebers wie
Fahrtkostenzuschuss
, Kindergartenzuschuss oder Vergütungen für Dienstreisen, die zusammen mit demLohn
ausbezahlt werden. Was dann bei der Lohnberechnung letztlich herauskommt, nennt man denNettolohn
. Das ist der Betrag, der nach allen gesetzlichen Abzügen auf das Konto des Arbeitnehmers überwiesen wird.

