Nettolohn.de Lexikon
Lohnsteuerjahresausgleich
Mit dem Lohnsteuerjahresausgleich können Sie sich als
Eine Pflicht zum Lohnsteuerjahresausgleich besteht unter anderem dann, wenn Sie nicht das gesamte Jahr gearbeitet haben, sondern einen Teil des Jahres Arbeitslosengeld oder andere Ersatzleistungen bezogen haben. Diese Transferzahlungen sind zwar nicht immer steuerpflichtig, werden aber zur Berechnung der Steuerschuld mit herangezogen. In einem Lohnsteuerjahresausgleich können auch
Die Einkommenssteuererklärung ist in der Regel bis zum 31. Mai des Folgejahres abzugeben. Eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember des übernächsten Jahres nach dem Veranlagungsjahr wird gewährt, wenn die
Arbeitnehmer
zuviel gezahlteLohnsteuer
vomFinanzamt
erstatten lassen. Der Lohnsteuerjahresausgleich wird im Rahmen der Einkommenssteuererklärung durchgeführt und kann sinnvoll sein, wenn Sie gemeinsam mit dem Partner veranlagt werden und unterschiedlich hoheEinkommen
beziehen. Unter bestimmten Bedingungen kann auch der Arbeitgeber bereits mit der letzten Lohnzahlung einen Lohnsteuerjahresausgleich durchführen.Eine Pflicht zum Lohnsteuerjahresausgleich besteht unter anderem dann, wenn Sie nicht das gesamte Jahr gearbeitet haben, sondern einen Teil des Jahres Arbeitslosengeld oder andere Ersatzleistungen bezogen haben. Diese Transferzahlungen sind zwar nicht immer steuerpflichtig, werden aber zur Berechnung der Steuerschuld mit herangezogen. In einem Lohnsteuerjahresausgleich können auch
Sonderausgaben
und weitere Belastungen abgesetzt werden. Umstritten ist zurzeit diePendlerpauschale
für die ersten 20 km Fahrtweg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Darüber hinaus gehende Fahrtkilometer können aber abgesetzt werden, wenn sie über dem Pauschbetrag liegen.Sonderausgaben
, wie Beerdigungskosten oder höhere Krankheitskosten können ebenfalls im Lohnsteuerjahresausgleich geltend gemacht werden. Wurden noch weitereEinkünfte
bezogen, beispielsweise aus vermieteten Objekten oder durch eine Nebentätigkeit, sind diese auf gesonderten Vordrucken anzugeben, sonst können vomFinanzamt
Nachzahlungen festgesetzt werden.Die Einkommenssteuererklärung ist in der Regel bis zum 31. Mai des Folgejahres abzugeben. Eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember des übernächsten Jahres nach dem Veranlagungsjahr wird gewährt, wenn die
Steuererklärung
unter Einbeziehung eines Steuerberaters durchgeführt wird. Für den Lohnsteuerjahresausgleich sind amtliche Vordrucke zu verwenden, die es bei den kommunalen Ämtern sowie beimFinanzamt
gibt. Seit 1999 kann dieSteuererklärung
auch elektronisch an dasFinanzamt
übermittelt werden. Dafür steht das System "ELSTER" zur Verfügung, als Abkürzung für ELektronische STeuerERklärung.
