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Lohnsteuerkarte
Die Lohnsteuerkarte ist ein in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich vorgeschriebenes Dokument zur Festlegung der Steuerpflicht eines Arbeiters mit festem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Sie ist dem Arbeitgeber zu Jahresbeginn oder bei Aufnahme einer steuerpflichtigen Beschädtigung auszuhändigen. Sie wird vom zuständigen Amt der Wohnortgemeinde des Arbeitnehmers, ohne Anfall von Gebühren, ausgestellt. Die Lohnsteuerkarte ist Bestandteil der Arbeitspapiere und muss von Seiten des Arbeitgebers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses heraus gegeben werden.
Sie enthält Daten des Arbeitnehmers wie etwa, den Wohnort, das Geschlecht, das Geburtsdatum, die Steuerklasse und mithin Familienstand und
Gesonderte Regelungen bestehen für bestimmte Arbeitnehmergruppen, wie etwa Einpendler aus Ländern der EU. Falls der Arbeitgeber keine Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers vorliegen hat, ist die zu entrichtende
Sie enthält Daten des Arbeitnehmers wie etwa, den Wohnort, das Geschlecht, das Geburtsdatum, die Steuerklasse und mithin Familienstand und
Kinderfreibeträge
, sowie den amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) und die konfessionelle Zugehörigkeit. Nach Ablauf eines Kalenderjahres oder bei Beendigung eines Dienstverhältnisses hat der Arbeitgeber die relevanten Daten bezüglich des steuerpflichtigenBrutto
-Gehaltes des Arbeitnehmers, der einbehaltenenLohnsteuer
, derKirchensteuer
und des Solidaritätszuschlages auf der Lohnsteuerkarte einzutragen.Gesonderte Regelungen bestehen für bestimmte Arbeitnehmergruppen, wie etwa Einpendler aus Ländern der EU. Falls der Arbeitgeber keine Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers vorliegen hat, ist die zu entrichtende
Steuer
nach Steuerklasse VI einzubehalten. Ab dem Jahr 2011 wird die Lohnsteuerkarte in der bisherigen Form, aller Voraussicht nach, abgeschafft und durch Datenübertragung übermittelte Elektronische Steuererklärungen ("Elster
") ersetzt. DerArbeitnehmer
meldet in diesem Fall seine Identifikationsmerkmale zur Besteuerung an den Arbeitgeber und dieser ruft die entsprechenden Merkmale beim Bundeszentralamt fürSteuern
ab, um sie auf diesem Weg für das Lohnkonto es Arbeitnehmers zu übernehmen.

