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Manteltarifvertrag
Ein Manteltarifvertrag ist eine besondere Form des Tarifvertrags. Er wird, wie alle Tarifverträge, zwischen den so genannten Tarifparteien oder Tarifpartnern, also zwischen den in Verbänden organisierten Arbeitgebern sowie den in gewerkschaftlicher Form organisierten Arbeitnehmern ausgehandelt. Ein
Bei einem Manteltarifvertrag ist dies nicht der Fall; auch wird die in gewöhnlichen Tarifverträgen statt findende Eingruppierung der Beschäftigten, je nach Tätigkeitsfeld in
Normalerweise hat der Manteltarifvertrag eine wesentlich längere Laufzeit als ein
Lohn
- oderGehaltstarifvertrag
regelt für gewöhnlich die konkrete Mindesthöhe derVergütung
für eine explizit genannte Tätigkeit in einer exakt definierten Branche.Bei einem Manteltarifvertrag ist dies nicht der Fall; auch wird die in gewöhnlichen Tarifverträgen statt findende Eingruppierung der Beschäftigten, je nach Tätigkeitsfeld in
Lohn
- oder Gehaltsgruppen, nicht ausdrücklich geregelt. Vielmehr umfasst der Inhalt eines solchen Übereinkommens allgemeine und langfristig angelegte Regelungen. Wie etwa die Bedingungen für Einstellung oderKündigung
von Personal, Regelungen der Arbeitszeit, zu Krankheit und Modalitäten der Krankmeldung, sowie derLohnfortzahlung
im Fall einer Krankheit, oder den Umfang des Urlaubsanspruchs der Beschäftigten. Auch die Zuschlagsregelungen für Mehrarbeit oder Schicht- undNachtarbeit
, Arbeitsbedingungen und entsprechende Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz, Qualifizierungsmöglichkeiten für die Mitarbeiter und die Auszahlung vermögenswirksamer Leistungen sind in der Regel Besatndteil des Manteltarifvertrags.Normalerweise hat der Manteltarifvertrag eine wesentlich längere Laufzeit als ein
Lohn
- oderGehaltstarifvertrag
; mitunter werden solche Vereinbarungen zwischen den Tarifpartnern ohne Angabe einer maximalen Laufzeit im gegenseitigen Übereinkommen abgeschlossen. Das wohl bekannteste und bedeutendste Beispiel eines solchen Vertrags ist der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), der mittlerweile durch denTarifvertrag
für den öffentlichen Dienst (TVöD) ersetzt wurde, bei dem es sich ebenfalls um einen Manteltarifvertrag handelt. Immer mehr Branchen in Deutschland verfügen über ähnlich gelagerte Grundsatzverträge.

