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Minijob
Ein Minijob ist eine Beschäftigung die entweder in der Dauer oder in der Entlohnung innerhalb bestimmter Grenzen liegt und dann sozialversicherungsfrei ist. Die gesetzlichen und steuerrechtlichen Regelungen hierzu sind eindeutig:
Bei der Variante A darf der maximale
auf das Kalenderjahr gerechnet im Monat 400 Euro durchschnittlich nicht übersteigen. Bei der Variante B ist der
nicht begrenzt, jedoch muss der Minijob
vertraglich maximal auf zwei Monate oder alternativ 50 Arbeitstage im Jahr begrenzt werden.
Unabhängig von der Qualifikation oder der Tätigkeit an sich ist der Minijob somit wegen der Sozialversicherungsfreiheit für den Arbeitgeber und auch den
interessant. Möchte der
sich dennoch sozial versichern, so ist ihm auch dies freigestellt (interessant z.B. für die Fortführung der
).
Die Wahlfreiheit im Sozialversicherungsbereich bedeutet jedoch nicht Steuerfreiheit. Einnahmen aus
müssen nach Wahl des Arbeitgebers entweder pauschaliert oder auf
versteuert werden.
Zu unterscheiden sind generell gewerbliche oder private
, wobei auch die Behandlung der Besteuerung und die Absicherung in Punkto Unfallversicherung unterschiedlich sind. Immer beliebter werden z.B. die privaten Haushaltshilfen, die leicht und einfach mit dem sog. Haushaltsscheckverfahren bei der öffentlichen Minijob-Zentrale
angemeldet und verwaltet werden können. Dies bringt dem Arbeitgeber steuerliche Vorteile und sichert den
bei Unfällen oder Krankheit ab. Der Minijobber erwirbt hier sogar Rentenansprüche.
Die Minijob-Zentrale steht dabei als Ansprechpartner und Informationsportal sowohl dem Arbeitgeber wie auch dem Minijobber selbst zur Verfügung. Genau geregelt sind bei privaten Haushaltshilfen z.B. die Arten der
, für
die eine Minijob-Anerkennung überhaupt besteht. Auch dürfen nahe Verwandte (Ehefrau oder Kinder) nicht als Minijob-Beschäftigte angestellt werden.