Nettolohn.de Lexikon
Nettolohn
Nettolohn ist derjenige Anteil des Bruttoentgeltes, das dem
Die Höhe der
Arbeitnehmer
nach den gesetzlichen Abzügen verbleibt. Die BezeichnungLohn
wird umgangssprachlich für alle Arten des Entgeltes aus einer unselbständigen Beschäftigung verwendet. Historisch gesehen war derLohn
früher dasArbeitsentgelt
eines Arbeiters. Die Arbeitsentgelte von Angestellten wurden alsGehalt
bezeichnet. Heute wird offiziell für alle diese Entlohnungsformen die BezeichnungArbeitsentgelt
verwendet.Arbeitnehmer
sind in der Regel sozialversicherungspflichtig und müssen von ihremVerdienst
Beiträge zur Kranken- Renten- Arbeitslosen- undPflegeversicherung
zahlen. Für die Zahlung und Einbehaltung dieser Beiträge ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet. Er zieht deshalb diese Arbeitnehmeranteile vom Entgelt ab. Die gleiche Verpflichtung trifft den Arbeitgeber auch für den Bereich derSteuern
. Er muss aufgrund der vorgelegten Steuerkarte dieLohn
- undKirchensteuer
und denSolidaritätszuschlag
berechnen und einbehalten. Nach Abzug dieser gesetzlichen Beiträge undSteuern
erhält derArbeitnehmer
den Nettolohn.Die Höhe der
Abzüge
ist bei Arbeitnehmern unterschiedlich. Sozialversicherungsbeiträge werden prozentual vom Entgelt bis zur jeweiligenBeitragsbemessungsgrenze
der einzelnen Versicherungszweige berechnet. Die Höhe der einbehaltenenSteuern
richtet sich nach der auf der Steuerkarte eingetragenen Steuerklasse. Nettolohn ist somitBruttolohn
minus gesetzlicheAbzüge
. Diese Rechnung ist einfach, sofern derArbeitnehmer
nur Geldbeträge alsLohn
erhält. Oft erhält er jedoch nochSachbezüge
, die einen geldwerten Vorteil darstellen und deshalb beitrags- und steuerpflichtig sind. SolcheSachbezüge
sind Kost und Wohnung, kostenloserFirmenwagen
, Rabatte beim Einkauf, z.B. Jahreswagen, Freiflüge und viele andere Zuwendungen. Die aus diesen Lohnbestandteilen errechnetenAbzüge
verringern den Nettolohn.

