Nettolohn.de Lexikon
Nettoverdienst
Für Ihre Leistung bekommen Sie als
Hierzu gehören auch eventuell Sonderzahlungen, oder Gewinnausschüttungen, nach Abzug der genannten Beiträge. Mit der Auszahlung, oder Überweisung erhalten Sie eine genaue Aufschlüsselung Ihres Bruttolohnes, bis hin zum Nettoverdienst. Ihr Nettoverdienst ist damit das Geld, was Ihnen tatsächlich für den Konsum zur Verfügung steht.
Bei allen Einkäufen und sonstigen Ausgaben muss jeder abhängig Beschäftigte, als Endverbraucher, von seinem Nettoverdienst, noch die 7 % Mehrwertsteuer für Lebensmittel und Grundbedarf, bzw. 19 % Mehrwertsteuer für die übrigen Waren, an den Staat entrichten (sind im Preis enthalten). Damit fällt eigentlich Ihr Nettoverdienst noch geringer aus.
Bei Geschäftsführern, bzw. leitenden Angestellten ist es oft üblich, dass der Bruttoverdienst als
Arbeitnehmer
, Angestellter, oder Beamter entsprechend der imArbeitsvertrag
festgelegten Parameter, in der Regel monatlich, Ihr Geld ausgezahlt. In den meisten Fällen erfolgen diese Zahlungen heute bargeldlos auf einLohn
- Gehaltskonto. Beim Abschluss Ihres Arbeitsvertrags wird bei der Vereinbarung immer vom Bruttoverdienst ausgegangen. Von diesemBruttolohn
zieht Ihr Arbeitgeber die Sozialbeiträge sofort ab. Das sind anteiligKrankenversicherung
, anteiligeRentenversicherung
,Arbeitslosenversicherung
undPflegeversicherung
. Je nach Einstufung der Steuerklasse und in Abhängigkeit von der Höhe des Bruttoverdienstes muss er darüber hinaus noch dieLohnsteuer
und, bei Kirchenmitgliedschaft, dieKirchensteuer
an dasFinanzamt
abführen. Ihnen wird damit auf dasLohn
- oder Gehaltskonto nur der Nettoverdienst überwiesen.Hierzu gehören auch eventuell Sonderzahlungen, oder Gewinnausschüttungen, nach Abzug der genannten Beiträge. Mit der Auszahlung, oder Überweisung erhalten Sie eine genaue Aufschlüsselung Ihres Bruttolohnes, bis hin zum Nettoverdienst. Ihr Nettoverdienst ist damit das Geld, was Ihnen tatsächlich für den Konsum zur Verfügung steht.
Bei allen Einkäufen und sonstigen Ausgaben muss jeder abhängig Beschäftigte, als Endverbraucher, von seinem Nettoverdienst, noch die 7 % Mehrwertsteuer für Lebensmittel und Grundbedarf, bzw. 19 % Mehrwertsteuer für die übrigen Waren, an den Staat entrichten (sind im Preis enthalten). Damit fällt eigentlich Ihr Nettoverdienst noch geringer aus.
Bei Geschäftsführern, bzw. leitenden Angestellten ist es oft üblich, dass der Bruttoverdienst als
Jahresgehalt
vereinbart wird. Monatlich erfolgen dann Teilauszahlungen, wobei dieAbzüge
genauso berechnet werden und nur der Nettoverdienst ausgezahlt wird. In solchen Fällen erfolgt am Jahresende eine genaue Aufrechnung vonBruttolohn
bis hin zum Nettoverdienst.

