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Pensionskasse
Die Pensionskasse ist eine Vorsorgemöglichkeit im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge. Der
Der Vorteil für den
Der
Arbeitnehmer
zahlt monatlich seine Beiträge in die Pensionskasse ein, die nicht nur im Bereich der Rentenzahlung Fürsorge trägt, sondern ebenfalls im Bereich der Invalidität und dem Tod. Gegenüber anderen Versicherungen ist derArbeitnehmer
in einer Pensionskasse selber versichert und nicht über seinen Arbeitgeber, er hat einen direkten Anspruch auf Leistungen aus der Pensionskasse.Der Vorteil für den
Arbeitnehmer
besteht vor allem darin, dass bei einer möglichen Insolvenz des Unternehmens, der jeweiligeArbeitnehmer
die Bezugsrechte hält. Grundsätzlich haftet, für jegliche Pensionsverbindlichkeiten, zuerst die zuständige Pensionskasse.Arbeitnehmer
können ohne die Zustimmung des Arbeitgebers nicht in eine Pensionskasse eintreten. Für die Mitgliedschaft muss die Zusage des Arbeitgebers vorliegen, der zudem ebenfalls bestimmen kann, in welche Kasse derArbeitnehmer
eintreten soll. Der Arbeitgeber übernimmt die Entgeltumwandlung, und zahlt den einbehaltenen Teil des Gehaltes direkt in die zuständige Pensionskasse ein.Der
Arbeitnehmer
hat bei einem Arbeitgeberwechsel den Vorteil, dass er die betriebliche Altersvorsorge weiterführen kann, indem er die zu zahlenden Beiträge selber übernimmt. Für denArbeitnehmer
bieten Pensionskassen eine Garantieverzinsung von rund 2,25%. Gegenüber anderen Bereichen, in der betrieblichen Altersvorsorge, werden die monatlichen Beiträge zum größten Teil in festverzinslichen Wertpapieren angelegt und nicht in Aktien. Die Pensionskasse garantiert ihren Mitgliedern eine Mindestverzinsung, und derArbeitnehmer
hat den Vorteil, dass eingezahlte Beiträge, bis zu einer Höhe von vier Prozent derBeitragsbemessungsgrenze
, steuerfrei sind. DerArbeitnehmer
kann alle eingezahlten Beiträge in die Pensionskasse, bei seinerSteuererklärung
, alsSonderausgaben
geltend machen.

