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Pflichtversicherungsgrenze
Die Pflichtversicherungsgrenze, die auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt wird, regelt die Versicherungspflicht und damit den Verbleib in der gesetzlichen
Die Pflichtversicherungsgrenze ist keine stabile Größe, sie wird in jedem Jahr von der Bundesregierung, in Abhängigkeit von der Entwicklung der Bruttolöhne, neu festgelegt. Für alle
Seit diesem Zeitpunkt ist für
Krankenversicherung
. Für 2008 beträgt die Pflichtversicherungsgrenze 48.150 Euro, das sind pro Monat 4.012,50 Euro. Liegt das Entgelt eines Beschäftigten darüber, wird die Versicherungspflicht, die für die gesetzlicheKrankenversicherung
besteht, aufgehoben. DerArbeitnehmer
hat dann eine so genannte Wahlfreiheit. Er kann darüber entscheiden, ob er in der gesetzlichenKrankenversicherung
als freiwilliges Mitglied verbleibt, oder ob er in eine privateKrankenversicherung
wechseln möchte.Die Pflichtversicherungsgrenze ist keine stabile Größe, sie wird in jedem Jahr von der Bundesregierung, in Abhängigkeit von der Entwicklung der Bruttolöhne, neu festgelegt. Für alle
Arbeitnehmer
, die bereits bis zum Ende des Jahres 2002 in der privatenKrankenversicherung
versichert waren, gilt eine geringere Pflichtversicherungsgrenze von 3.600 Euro Monatsgehalt oder 43.200 Euro Jahreseinkommen. Das heißt, wenn sie oberhalb dieses Betrages liegen, ist das ausreichend, um nicht in die Versicherungspflicht zurückzufallen.Seit diesem Zeitpunkt ist für
Arbeitnehmer
ein Wechsel von der gesetzlichen in die privateKrankenversicherung
nur noch dann möglich, wenn sie in drei aufeinanderfolgenden Jahren über der Pflichtversicherungsgrenze gelegen haben. Dann wird erst davon ausgegangen, dass dasEinkommen
dauerhaft über der Pflichtversicherungsgrenze liegen wird. Diese Neuerung trat erst im Zuge der Gesundheitsreform 2007 in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt können deutlich wenigerArbeitnehmer
in die privateKrankenversicherung
wechseln. Das hat der Gesetzgeber so gewollt, denn die Gemeinschaft der Pflichtversicherten braucht auch Beitragszahler, die aufgrund ihres hohen Einkommens entsprechend hohe Beiträge in dieKrankenversicherung
einzahlen. Wird die Pflichtversicherungsgrenze wieder unterschritten, setzt automatisch wieder die Pflichtversicherung ein

