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Rentenversicherung
Bei der Rentenversicherung geht es darum, dass Sie mit der Altersversicherung gesetzlich abgesichert sind. In Deutschland wird die Altersversicherung von drei Größen bestimmt. Ein erster großer Bereich ist die gesetzliche oder soziale Form der Rentenversicherung. Dazu kommt die betriebliche Altersvorsorge, die beispielsweise in Form einer Zusatzrente gezahlt wird. Seit einiger Zeit wird darauf Wert gelegt, dass
Für die gesetzliche Rentenversicherung zuständig sind die entsprechender Träger dieser Versicherung. Dies ist zum einen die Deutsche Rentenversicherung Bund. Zu diesem haben sich die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger zusammengeschlossen. Ferner sind beispielsweise die landwirtschaftlichen Alterskassen für die Altersversicherung der Landwirte zuständig. Ob Sie nun Arbeiter oder Angestellter sind, auf jeden Fall sind Sie pflichtversichert. Dabei ist es nicht von Wichtigkeit, welche Höhe Ihr
Von der Versicherung freigestellt sind zum Beispiel Beamte und Richter. Für einige Personen ist es möglich, eine Befreiung von der Versicherungspflicht zu erlangen. Außerdem ist eine Versicherung auf freiwilliger Basis möglich. Zu den Rentenzahlungen gehört zum Beispiel die
Arbeitnehmer
etwas zusätzlich zur privaten Altersvorsorge beitragen.Für die gesetzliche Rentenversicherung zuständig sind die entsprechender Träger dieser Versicherung. Dies ist zum einen die Deutsche Rentenversicherung Bund. Zu diesem haben sich die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger zusammengeschlossen. Ferner sind beispielsweise die landwirtschaftlichen Alterskassen für die Altersversicherung der Landwirte zuständig. Ob Sie nun Arbeiter oder Angestellter sind, auf jeden Fall sind Sie pflichtversichert. Dabei ist es nicht von Wichtigkeit, welche Höhe Ihr
Einkommen
hat. Die Pflichtversicherung trifft unter anderem auch für Auszubildende, sowie für Leistungsbezieher der Bundesagentur fürArbeit
zu.Von der Versicherung freigestellt sind zum Beispiel Beamte und Richter. Für einige Personen ist es möglich, eine Befreiung von der Versicherungspflicht zu erlangen. Außerdem ist eine Versicherung auf freiwilliger Basis möglich. Zu den Rentenzahlungen gehört zum Beispiel die
Altersrente
. Zu den verschiedenen Möglichkeiten des Erhalts vonAltersrente
, kann die Regelaltersrente gezählt werden. Ferner gibt es dieAltersrente
für langjährig Beschäftigte, dieAltersrente
für Schwerbehinderte, Berufs- und Erwerbsunfähige und weitere Formen derAltersrente
. Weitere große Themenbereiche der Rentenversicherung und ihrer Träger sind die Rentenberechnung und die Anpassung der Renten.

