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Sachbezüge
Arbeitnehmer
erhalten als Gegenleistung für die geleisteteArbeit
vom Arbeitgeber ihr Entgelt. Dieses wird in der Regel, in Form einer Geldleistung gezahlt. Neben der Entlohnung in Geld, erfolgt dieVergütung
nicht selten in Form von Sachbezügen. Da es sich hier ebenfalls um geldwerte Vorteile handelt, sind solche Sachbezüge beitragspflichtig in derSozialversicherung
und steuerpflichtige Einnahmen aus nichtselbständigerArbeit
. Zur einheitlichen Beurteilung in beiden Bereichen gibt es die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV). Hier ist festgelegt, wie Sachbezüge zu bewerten sind.Sachbezüge sind die Gewährung von Verpflegung und Unterkunft. Diese sind heute meist noch im Hotel- und Gaststättengewerbe, sowie in der Land- und Forstwirtschaft üblich. Ein
Sachbezug
ist auch die Überlassung eines Dienstfahrzeuges zum persönlichen Gebrauch des Arbeitnehmers. Der Wert dieses Sachbezuges wird mit der Ein-Prozent-Regelung angesetzt. Das heißt, zum Arbeitslohn ist monatlich ein Betrag, in Höhe von einem Prozent des Fahrzeug-Neupreises, hinzuzurechen. Bietet ein Betrieb die eigenen Produkte seinen Arbeitnehmern zu Sonderkonditionen an, so sind diese Rabatte als Entgelt in derSozialversicherung
beitragspflichtig und auch steuerpflichtig. Dabei sind die Listenpreise um vier Prozent zu verringern und mit den tatsächlich gezahlten Beträgen zu vergleichen.Ist die Differenz jährlich höher als 1080 €, so ist der volle Betrag als
Sachbezug
anzusehen. Bekanntestes Beispiel für solche Rabatte sind die Jahreswagen in der Automobilindustrie. Aber auch die Energieversorger bieten ihren Beschäftigten den verbilligten Bezug von Gas, Strom und Wärme an. Das gilt auch für die Freiflüge der Fluggesellschaften. Weitere Sachbezüge sind auch Bekleidung, Wertpapiere und Zinsvorteile. Auch die für gute Leistungen veranstalteten Incentive-Reisen sind solche Sachbezüge.

