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Sozialabgaben
Sozialabgaben zahlen Sie immer dann, wenn Sie einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Zu den Sozialabgaben zählen die Beiträge für, die Kranken-, Pflege-, Renten- und
Die Sozialabgaben teilen sich der
Ein400-Euro-
ist nicht versicherungspflichtig und deshalb von den Sozialabgaben befreit. Dennoch besteht die Möglichkeit, freiwillig Rentenversicherungsbeiträge zu bezahlen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn noch nicht so viele Jahre in die
Arbeitslosenversicherung
. Sie werden vom Arbeitgeber direkt vomBruttogehalt
abgezogen und an die Sozialversicherungsträger weitergeleitet. In einigen Fällen besteht eine Beitragspflicht nur in derRentenversicherung
, z.B. bei Werkstudenten, oder wenn derArbeitnehmer
bereits über die Künstlersozialkasse versichert ist.Die Sozialabgaben teilen sich der
Arbeitnehmer
und derArbeitnehmer
zu ungefähr gleichen Teilen. Ungefähr nur deshalb, weil der Arbeitnehmeranteil bei den Krankenversicherungsbeiträgen etwas höher ist, als der Arbeitgeberanteil. Wenn Sie mindestens 23 Jahre Alt sind und keine Kinder haben, müssen Sie zudem einen erhöhten Beitrag für diePflegeversicherung
bezahlen, an dem sich der Arbeitgeber nicht beteiligt. Im Gegensatz zurLohnsteuer
, können die Sozialabgaben nicht zurückerstattet werden. Sie berechnen sich immer vom jeweiligen Monatslohn und nicht vom Jahreseinkommen. Die Sozialabgaben lassen sich aber etwas senken, wenn Sie zu einer Krankenkasse mit einem niedrigeren Beitragssatz wechseln. Gerade bei einem hohen Bruttoeinkommen machen sich schon kleine Unterschiede im Beitragssatz bemerkbar und sorgen so für ein höheresNettogehalt
.Ein
400-Euro-Job
ist nicht versicherungspflichtig und deshalb von den Sozialabgaben befreit. Dennoch besteht die Möglichkeit, freiwillig Rentenversicherungsbeiträge zu bezahlen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn noch nicht so viele Jahre in die Rentenversicherung
eingezahlt wurde und erst noch ein Anspruch auf eine spätereAltersrente
erworben werden muss.

