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Steuererklärung
Die Steuererklärung macht ein
Etwas mehr Zeit bekommen die
Arbeitnehmer
immer für das zurückliegende Kalenderjahr. Wer nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, der sollte das dennoch tun, dennArbeitnehmer
, die nicht freiwillig eine Steuererklärung machen, schenken oft demFinanzamt
Geld. Die Steuererklärung bietet die Möglichkeit, zu viel gezahlteSteuern
erstattet zu bekommen. Das gilt besonders fürArbeitnehmer
, die Belastungen geltend machen können, die die Pauschbeträge übersteigen. Mithilfe der Steuererklärung kann die richtige Höhe derSteuer
festgestellt werden. Dazu gibt es bei den Finanzämtern entsprechende Vordrucke und die Steuererklärung kann heute bereits in elektronischer Form an dasFinanzamt
übermittelt werden. Mithilfe der Steuererklärung beantragt derArbeitnehmer
, dass er zurEinkommenssteuer
veranlagt wird. Im Normalfall muss die Steuererklärung bis zum 31.05. des Folgejahres beimFinanzamt
eingereicht werden.Etwas mehr Zeit bekommen die
Arbeitnehmer
, die ihre Steuererklärung von einemSteuerberater
, oder über einen Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen. Hier ist die Frist, in der Regel, das Jahresende des Folgejahres. Bei den Arbeitnehmern gibt es die so genannte Pflichtveranlagung und die Antragsveranlagung. Bei der Pflichtveranlagung ist derArbeitnehmer
verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Das ist immer dann der Fall, wenn beispielsweise bei Ehepaaren die Steuerklassenkombination III/V gewählt wurde, oder wenn es Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, oderKurzarbeitergeld
gab. Die Antragsveranlagung ist hingegen freiwillig, derArbeitnehmer
ist nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Es ist nachgewiesen, dass die deutschenArbeitnehmer
Jahr für Jahr Millionen an gezahlten Steuergeldern nicht zurückfordern, weil ihnen der Aufwand mit der Steuererklärung zu hoch erscheint, oder weil die Frage derSteuern
für sie ein Buch mit sieben Siegeln ist. Das muss nicht sein.

