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Steuervorauszahlungen
Jede
Deshalb muss jeder Bescheid für eine
Steuervorauszahlung
ist immer eine Abschlagszahlung auf eine eventuelle Jahressteuerschuld. Sie wird normalerweise Vierteljährlich erhoben und ist bringe pflichtig. Die Vorrauszahlungstermine sind immer jeweils der 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. November. Der Vorteil einerSteuervorauszahlung
ist, dass damit die Steuerschuld am Jahresende nicht zu hoch ist. Für den Staatshaushalt sollen mit Steuervorrauszahlungen regelmäßige Geldeinnahmen fliesen. JedeSteuervorauszahlung
wird durch einen Vorauszahlungsbescheid vomFinanzamt
festgelegt. Dieser kann jederzeit wieder korrigiert werden. Der Vorrauszahlungsbescheid orientiert sich immer am Vorjahr, oder bei Neuanmeldungen an den zu erwartenden Einnahmen, oder demVerdienst
. Im konkreten Fall kann damit dieSteuervorauszahlung
total daneben liegen.Deshalb muss jeder Bescheid für eine
Steuervorauszahlung
genau überprüft und mit den tatsächlichen Einnahmen verglichen werden. Haben sich die Einkommensverhältnisse im laufenden Jahr geändert, ist das glaubhaft nachzuweisen und sofort eine Herabsetzung derSteuervorauszahlung
zu beantragen. Es gibt unterschiedliche Steuervorrauszahlungen. Sie kann für die Gewerbe-, Einkommens- oder Körperschaftssteuer erhoben werden. Auch für die Umsatzsteuer müssen Gewebetreibende und selbständige eineSteuervorauszahlung
leisten. Diese wird nicht durch Bescheid vomFinanzamt
festgelegt, sondern der Selbständige, oder das Unternehmen, müssen eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und danach die Vorrauszahlung leisten. Umsatzsteuer ist in der Regel monatlich zu entrichten. Auf Antrag kann es Vierteljährlich genehmigt werden. Eine genaue Abrechung erfolgt immer mit derSteuererklärung
zum Jahresende. Hier kann es zu Nachforderungen, oder Rückzahlungen kommen.

