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Tariflöhne

In der Bundesrepublik Deutschland existiert eine sogenannte Tarifpartnerschaft zwischen gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern und organisierten Arbeitgebern. Beide Seiten handeln für viele Berufszweige und -branchen in der Regel jährlich für einen gewissen Zeitraum geltende Tarifverträge aus, in denen ein für die jeweilige Branche geltender

Tariflohn

festgeschrieben wird.

Tariflöhne

bezeichnen prinzipiell den im Rahmen des Tarifvertrages vereinbarten

Lohn

, der an den tariflich gebundenen

Arbeitnehmer

im Minimum zu zahlen ist. In den meisten Fällen wird bei abzuschließenden Arbeitsverträgen, auch bei Neueinstellungen, der geltende

Tarifvertrag

für das vereinbarte

Arbeitsentgelt

zugrunde gelegt, sodass auch nicht gewerkschaftlich organisierte

Arbeitnehmer

denselben Anspruch auf die im

Tarifvertrag

vereinbarten Leistungen haben, wie ihre in einer Arbeitnehmervertretung organisierten Kolleginnen und Kollegen.

In zahlreichen Berufsbranchen gibt es vom Gesetzgeber vorgeschriebene Gebührenordnungen, was einen

Tarifvertrag

und damit in Zusammenhang stehende

Tariflöhne

unnötig macht, da sich der

Tariflohn

aus der Verordnung ergibt. Dazu zählen zum Beispiel Ärzte und Zahnärzte, Rechtsanwälte und

Steuerberater

. Nicht in die tarifliche Partnerschaft eingebundene Berufsbranchen, wie etwa die

Zeitarbeit

, legen den

Tariflohn

zwar als Maßstab zur Orientierung an, in der Praxis aber werden die dort Beschäftigten häufig weit unterhalb des Tariflohns bezahlt und erhalten eher eine

Bezahlung

, die sich am

Mindestlohn

orientiert.

Kostenfreie Gehalts- und Tarifrechner findet man im Internet. Da noch immer unterschiedliche Tarifverträge für alte und neue Bundesländer gelten, liegen die niedrigsten

Tariflöhne

in Deutschland aktuell immer noch im Osten des Landes. Dieser Zustand sorgt in der Politik für immer neue Auseinandersetzungen. Allerdings werden regelmäßig Anpassungen vorgenommen, in einigen Bereichen, wie z.B. in der Gebäudereinigung, gibt es inzwischen einheitliche

Tariflöhne

.


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