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Tarifvertrag

Der

Tarifvertrag

wird zwischen den Tarifpartnern bzw. Tarifvertragsparteien geschlossen. Die Tarifvertragsparteien bestehen aus der Gewerkschaft (Arbeitnehmerseite) und den Arbeitgeberverbänden (Arbeitgeberseite). Dieser Vertrag wird daher auch als Kollektivvertrag bezeichnet.

Der

Tarifvertrag

enthält nach deutschem Recht Bestandteile wie die Festlegung von Arbeitsbedingungen und Arbeitsverhältnissen für eine bestimmte Berufsgruppe eines Wirtschaftszweiges. Er regelt daher die Pflichten und Rechte der Tarifpartner und klärt betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen. Die Verhandlungen über die Bestandteile der Tarifverträge werden in Deutschland ohne staatliche Einmischung gemacht und gelten daher als freie bzw. autonome Verhandlungen = Tarifautonomie.

Es gibt generell drei Kriterien, wonach Tarifverträge unterschieden werden. Es wird unterschieden nach:

1. dem Geltungsbereich (z. B. Landes- oder Bundestarif)
2. den Tarifparteien (z. B. Firmen- oder Haustarife)
3. den Bestandteilen bzw. Inhalt:
- Entgelttarife (Lohnsätze,

Gehalt

, ...)
- Manteltarife (Arbeitsbedingungen, ...)
- Arbeitszeittarife (Regelung der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit,

Urlaubsanspruch

, ...)
- Tarifverträge über zusätzliche Leistungen (VWL, Urlaubs- und

Weihnachtsgeld

, ...)
- Tarifverträge über Weiterbildungsmaßnahmen

Ein abgeschlossener

Tarifvertrag

verpflichtet beide Tarifvertragsparteien dazu, ihren Pflichten und Rechten gerecht zu werden. Die Vertragsbedingungen sind von beiden Seiten einzuhalten und zu verwirklichen. Während der Laufzeit eines Tarifvertrags dürfen beide Vertragsparteien keine schädigenden Maßnahmen wie einen Streik (

Arbeitnehmer

) oder eine Aussperrung (Arbeitgeber) machen. Eine Kampfmaßnahme ist rechtlich erst nach Beendigung oder Ablauf des Tarifvertrags möglich. Die Vertragsparteien haben daher eine sogenannte Friedenspflicht einzuhalten. Einzige Ausnahme ist ein sogenannter Warnstreik.

Der

Tarifvertrag

endet bei

Kündigung

, Neuabschluss oder nach der festgelegten zeitlichen Dauer des Tarifvertrages. Um einen Einblick in die aktuell geltenden Tarifverträge zu haben, bedarf es der Einsicht in das

Tarifregister

. Das

Tarifregister

wird beim Bundesministerium für

Arbeit

und Soziales geführt und ist öffentlich zugänglich.


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