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Urlaubsanspruch
Jeder
Allerdings muss der
Wichtig ist auch die Berechnung des Urlaubsanspruchs. Im Großen und Ganzen ist der
Es gibt natürlich auch immer bestimmte Sonderregelungen wie zum Beispiel den
Arbeitnehmer
hat in Deutschland den gesetzlichen Anspruch auf einen bezahltenJahresurlaub
. In den meisten Betrieben liegt dieserUrlaubsanspruch
bei fünf bis sechs Wochen im Jahr. Der gesetzlicheUrlaubsanspruch
pro Kalenderjahr beträgt 20 Tage bei einer fünftägigen und 24 Tage bei einer sechstägigen Arbeitswoche. Zudem kann jeder Arbeitgeber imArbeitsvertrag
einen individuellenUrlaubsanspruch
festlegen, der aber mindestens 20 bzw. 24 Tage beinhalten muss.Allerdings muss der
Arbeitnehmer
mindestens sechs Monate eines Jahres im jeweiligen Betrieb tätig gewesen sein, um einenUrlaubsanspruch
geltend machen zu können. Erfüllt er diese Voraussetzung nicht, hat er auch keinenUrlaubsanspruch
. Hierbei hängt derUrlaubsanspruch
allerdings immer von dem Eintrittsdatum des Arbeitnehmers ab beziehungsweise von der jeweiligen Jahreszeit. Beginnt derArbeitnehmer
dasArbeitsverhältnis
beispielsweise im September, so reicht der Rest des Jahres nicht mehr dazu aus, um die sechsmonatige Frist zu erfüllen. In solch einem Fall gilt der Paragraph 5 des Bundesurlaubsgesetzes. Dieser sieht für denArbeitnehmer
einen Teilurlaub vor, der individuell vom Arbeitgeber undArbeitnehmer
gestaltet werden kann. Von dieser Möglichkeit wissen jedoch nur die Wenigsten.Wichtig ist auch die Berechnung des Urlaubsanspruchs. Im Großen und Ganzen ist der
Urlaubsanspruch
leicht zu berechnen und beträgt bei einer Vollzeitstelle mit einer Fünf-Tage-Woche einen gesetzlichenUrlaubsanspruch
von 20 Tagen. Anders ist es dabei bei Teilzeitkräften. Arbeitet eine Teilzeitkraft beispielsweise nur drei Tage die Woche, hat diese Teilzeitkraft nur einen gesetzlichenUrlaubsanspruch
von 12 Tagen.Es gibt natürlich auch immer bestimmte Sonderregelungen wie zum Beispiel den
Sonderurlaub
bei einem Todesfall, einer Hochzeit oder einer Geburt. DieserSonderurlaub
wird allerdings nicht im Urlaubsgesetz, sondern im Bundesgesetzbuch (BGB) geregelt und wird auch nicht vom normalen Urlaub abgezogen.zurück