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Versicherungsfrei
Jeder
Falls der
Spezielle Regeln gelten für Studierende. Eine Beschäftigung während der vorlesungsfreien Zeit bleibt, unabhängig von Dauer und
Arbeitnehmer
, dessenVerdienst
über eine gewisse Grenze hinausgeht, ist in Deutschland verpflichtet,Sozialabgaben
zu zahlen. Es gibt jedoch einige Jobs, die in jedem Fall versicherungsfrei bleiben. Die wohl am meisten genutzte Art einer sozialversicherungsfreienArbeit
ist der so genannteMinijob
. Bleibt derVerdienst
des Arbeitnehmers unter 400 Euro monatlich, sind keineSozialabgaben
abzuführen. Der Arbeitgeber ist lediglich verpflichtet, einen Pauschalbetrag zu bezahlen. Werden zweiMinijobs
parallel zueinander ausgeführt, wird derLohn
addiert und man wird damit wieder sozialversicherungspflichtig. Sollte derVerdienst
schwanken, wird das Jahreseinkommen durch zwölf geteilt, und so der monatliche Durchschnittslohn ermittelt.Falls der
Lohn
zwischen 400 und 800 Euro liegt, befindet sich derArbeitnehmer
in der so genanntenGleitzone
. In diesem Fall sind zwarSozialabgaben
zu zahlen, jedoch nicht in voller Höhe, sondern parallel ansteigend zumGehalt
. Ebenso versicherungsfrei bleiben Beschäftigungsverhältnisse, bei denen derArbeitnehmer
maximal 50 Tage im Kalenderjahr, oder zwei Monate ohne Unterbrechung, arbeitet. Bleibt man unter dieser Obergrenze ist es unerheblich, wieviel in diesem Zeitraum verdient wird.Spezielle Regeln gelten für Studierende. Eine Beschäftigung während der vorlesungsfreien Zeit bleibt, unabhängig von Dauer und
Verdienst
, in jedem Fall versicherungsfrei. Jobbt man auch während der Vorlesungszeit regelmäßig, gelten oben genannte Bestimmungen und Obergrenzen. Möchte man also einenNebenjob
ausführen, sollte man sich genauestens über die Sozialversicherungspflicht informieren, um das, für sich individuell günstigste Modell, zu wählen.

