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Versicherungspflichtgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze ist die Einkommensgrenze, bis zu der
Seither hat man die Versicherungspflichtgrenze einseitig erhöht, um die Abwanderung in die private
Wer durch Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze wieder versicherungspflichtig wird, kann sich hiervon befreien lassen. Wer seine Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger herabsetzt, hat in der Regel ein
Arbeitnehmer
in der gesetzlichenKrankenversicherung
versicherungspflichtig sind. Jahresarbeitsentgeltgrenze ist die offizielle Bezeichnung hierfür. Übersteigt dasEinkommen
diese Grenze, besteht Versicherungsfreiheit. Man hat die Möglichkeit sich freiwillig weiter zu versichern, oder in eine privateKrankenversicherung
zu wechseln. Während früher diese Möglichkeit nur Angestellten offen stand, gilt dies heute für alleArbeitnehmer
. Bis zum Jahre 2002 waren Versicherungspflichtgrenze undBeitragsbemessungsgrenze
identisch.Seither hat man die Versicherungspflichtgrenze einseitig erhöht, um die Abwanderung in die private
Krankenversicherung
zu stoppen. Die Versicherungspflichtgrenze beträgt 48.150 € für das Jahr 2008. Für diejenigen, die bereits am 31.12.2002 die damalige Grenze überschritten, gilt eine Versicherungspflichtgrenze von 43.200 €. Die Versicherungspflichtgrenze wird jedes Jahr neu durch Rechtsverordnung festgesetzt und richtet sich, nach der durchschnittlichen Entwicklung der Arbeitnehmereinkommen.Wer durch Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze wieder versicherungspflichtig wird, kann sich hiervon befreien lassen. Wer seine Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger herabsetzt, hat in der Regel ein
Einkommen
unter der Versicherungspflichtgrenze. Dies kann auch bei einem Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses vorkommen. In diesen Fällen ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich, wenn man mindestens seit 5 Jahren wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei gewesen ist. Wer mit seinemEinkommen
die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, wird nicht mehr sofort versicherungsfrei. Erst wenn in drei aufeinander folgenden Jahren und dem Folgejahr die Grenze überschritten wird, besteht Versicherungsfreiheit. Das bedeutet für Berufsanfänger mit einemEinkommen
über der Versicherungspflichtgrenze, dass sie erst einmal drei Jahre versicherungspflichtig werden. Sie haben keine Möglichkeit, sofort in die privateKrankenversicherung
zu wechseln.

