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Zeitarbeit

Als

Zeitarbeit

bezeichnet man eine befristete Überlassung des Arbeitnehmers durch seinen Arbeitgeber an eine dritte Firma. Das deutsche

Arbeitnehmer

überlassungsgesetz enthält spezifische Vorschriften für dieses Dreiecksverhältnis. Der

Zeitarbeiter

ist direkt bei der Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Dieser gegenüber gelten tarifliche und gesetzliche Arbeitnehmerrechte und -pflichten. Im Gegensatz zu einem gewöhnlichen

Arbeitnehmer

erbringt der von der

Zeitarbeit

Beschäftigte seine Arbeitsleistung jedoch nicht direkt gegenüber seinem eigentlichen Arbeitgeber, sondern wird von diesem einem anderen Unternehmen überlassen.

Mit dieser Überlassung erhält das entsprechende Unternehmen auch das Weisungsrecht gegenüber dem Zeitarbeitnehmer (im Gegensatz zum Bediensteten eines Subunternehmers, der nur den Anweisungen seines Arbeitgebers unterliegt), allerdings darf pflichtwidriges Verhalten des Arbeitnehmers lediglich von der Zeitarbeitsfirma geahndet werden.
Im Jahr 2022 waren in Deutschland waren laut der Bundesagentur für

Arbeit

mehr als 50.000 Zeitarbeitsunternehmen registriert, bei denen mehr als 830.000

Leiharbeiter

beschäftigt waren. Besonders für Langzeitarbeitslose und Menschen ohne abgeschlossene

Berufsausbildung

gilt die

Zeitarbeit

als Möglichkeit, sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Allerdings sind die in der

Zeitarbeit

üblichen

Löhne

durch das geschilderte Dreiecksverhältnis zwischen Verleiher, Entleiher und

Arbeitnehmer

meist deutlich geringer als die

Löhne

direkt Angestellter. Aktuell beträgt die Lohnuntergrenze bei Zeitarbeitsfirmen 13,50 Euro pro Stunde.


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