Die Rürup-Rente – für wen lohnt sie sich?

- 17.06.2015 von Marlen Schurr -

Rentenanspruch und AltersvorsorgeDie Rürup Rente ist eine staatlich geförderte Rente, die grundsätzlich private Altersvorsorge mit Steuervorteilen kombiniert. Sie ist seit 2005 möglich und war grundsätzlich als eine Art Gegenstück zur Riesterrente gedacht. Während die Riesterrente eine ähnliche Systematik der staatlich geförderten Altersvorsorge anbietet, können von der Rürup Rente vor allem Selbständige und andere nicht gesetzlich Versicherte Menschen profitieren. Dabei liegt die Betonung auf „Können“, denn nicht jeder kann die Vorteile dieser Rentenform ziehen.

Grundsätzliches zur Rürup Rente

Die Rürup Rente heißt auch Basisrente, weil man Selbständigen, Freiberuflern und anderen Bevölkerungsgruppen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung einzahlen, eine Rentenform anbieten wollte, die insbesondere in der Ansparphase steuerlich bevorzugt ist. Dabei hatte man gut verdienende Zielgruppen im Auge. Insoweit kann Rürup auch für Beamte oder sehr gut verdienende Angestellte, die nicht der Pflichtversicherung unterliegen, in Frage kommen. Rürup Policen haben folgende Bedingungen:

  • Rürup Renten sind immer zu verrenten, Einmalzahlungen sind nicht möglich.
  • Bei einem Vertragsschluss nach dem 31. Dezember 2011 darf die Rente nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt werden.
  • Rürup Renten können nicht vererbt, beliehen, verpfändet oder veräußert werden. Allerdings können bestimmte Hinterbliebenenverträge vereinbart werden.

Die staatlich geförderte Rente spaltet sich in zwei Phasen auf: Die Ansparphase oder Anwartschaftsphase sowie die folgende Leistungsphase. In der Ansparphase ist die Rentenform Insolvenz- und pfändungsgeschützt, in der Leistungsphase gilt dies im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen. Auch beim Bezug auf ALG II gilt in der Ansparphase, dass der Wert der Versicherung nicht angerechnet wird, sofern Vertragsschluss und Zahlungen auf den Vertrag zeitlich vor dem Antrag auf Bezug von ALG II erfolgen.

Steuerliche Vorteile der Rürup Rente

Grundsätzlich sind in der Anwartschaftsphase die Beiträge im Rahmen von Höchstbeträgen als Sonderausgaben abzuziehen. 2015 liegen diese Höchstbeträge bei 22.172 Euro für Ledige und bei 44.344 Euro Verheiratete. Die steuerliche Abzugsfähigkeit steigt von Jahr zu Jahr an, sie liegt 2015 bei 80 % und 2025 dann bei 100 %. In der Auszahlungsphase folgt die steuerliche Behandlung der der allgemeinen Rente mit einer begrenzten Steuerpflicht bis 2040. Danach – wenn also die erstmalige Zahlung nach 2040 liegt – werden Zahlungen aus der Rürup Rente voll versteuert.

Rürup – nur wer hat, bekommt noch mehr?

Von der steuerlichen Seite kann die Rürup Rente im Hinblick auf die oben genannten Vorteile sehr lukrativ sein. Dennoch wird das Modell häufig als etwas gesehen, dass nur wohlhabenden Personen zugute kommt. Hintergrund ist folgende Problematik, die gerade Selbstständige und Freiberufler trifft:

Die genannten Steuervorteile sind von entsprechenden Einkünften abhängig, die auch regelmäßig und verlässlich vorhanden sein müssen. Hat ein Selbstständiger etwa schwankende Einkünfte oder fährt in manchen Jahren Verluste ein, so fallen die Steuervorteile in diesen Jahren in sehr bescheidener Form oder gar nicht an. Ohne die Steuervorteile sind Rürup Policen aber nicht unbedingt die lukrativste Form der privaten Altersvorsorge, insbesondere auch wegen der beschriebenen Beschränkungen in der Leistungsphase. Oft macht nur die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Steuervorteilen die Rürup Policen auch von der Rendite her attraktiv. Kritisch ist auch, dass man Rürup Verträge nicht einfach wieder verlustfrei auflösen kann, möglich ist lediglich, die Verträge beitragsfrei zu stellen. Treten also während der Laufzeit eines Rürup Vertrages Einkommensschwankungen auf, lässt sich der Vertrag nicht ohne weiteres beenden.

Der Abschluss einer Rürup Rente will gut überlegt sein

Im Hinblick auf die Gesamtbewertung des Rürup Modells kann man feststellen, dass sich Rürup Rentenverträge vor allem für Personen lohnen, die verlässlich über die gesamte Anwartschaftsphase hinweg so gut verdienen, dass eine volle Inanspruchnahme der Steuervorteile gewährleistet ist. Der Abschluss einer solchen Police muss gut überlegt sein, da eine Aufkündigung des Vertrages später nicht mehr ohne weiteres und ohne größere Verluste möglich ist. / Fotoquelle: fotolia.de / © bounlow-pic

Autor: Marlen Schurr

Eine Autorin der ersten Stunde und Frauchen von Emma. Marlen hat Betriebswirtschaft studiert und danach lange bei einer großen Bank gearbeitet. Finanzen und Wirtschaftsthemen sind ihr Steckenpferd, auch bei der Altersvorsorge weiß sie, wovon sie schreibt. Während ihrer Elternzeit hat sie zum Glück immer wieder Zeit gefunden, sich durch Seminare und Vorträge auf dem Laufenden zu halten und arbeitet inzwischen wieder stundenweise in ihrem alten Job, getreu dem Motto „einmal Banker, immer Banker“. Wir freuen uns, dass sie auch den Weg zu uns zurückgefunden hat und wieder da ist!