Jetzt Rentenansprüche prüfen: Vielen steht mehr zu, als sie bekommen

- 11.09.2014 von Marlen Schurr -

Rentenanspruch und gesetzliche RenteDie Rentenansprüche werden anhand der übermittelten Daten im eigenen Rentenkonto errechnet. Sind Lücken vorhanden, schmälert dies die Rentenansprüche. Daher sollte regelmäßig eine Prüfung durchgeführt werden.

Eine private Rentenversicherung ist für viele scheinbar ebenso uninteressant, wie das eigene Rentenkonto. Denn nur die wenigsten Deutschen prüfen regelmäßig, ob auch alle Zeiten korrekt eingetragen sind. Das kann bares Geld im Alter kosten.

Grund ist meist die eigene Bequemlichkeit oder auch Schludrigkeit. Die zugesandten Bescheide werden ungeachtet abgeheftet oder verschwinden in Schubladen. Dabei ist eine Nachbesserung nur noch möglich, wenn der endgültige Rentenbescheid noch nicht erlassen worden ist. Riskant wird es dabei, wenn bereits einige Jahre ohne genaue Prüfung verstrichen sind. Meist fehlen vor Beginn der Rente für die Aktualisierung wichtige Unterlagen oder die Erinnerung an die jeweilige Versicherungszeit. Dies erschwert dem Arbeitnehmer die Kontenklärung ungemein, was auch von der Deutschen Rentenversicherung Bund immer wieder bemängelt wird.

Daher ist es ratsam, den eigenen Verlauf regelmäßig anhand der eigenen Unterlagen zu kontrollieren, um vorhandene Lücken umgehend aufdecken und abklären zu können. Denn viele der vom der Deutschen Rentenversicherung versandten Prognosen und Konteninformationen weisen entsprechend nicht ausgewiesene Zeiten auf. Fehlende Zeiten können dabei vom Bürger meist selbst ohne großen Aufwand nachgemeldet und so der eigene Anspruch geklärt werden.

Die Renteninformation und der Versicherungsverlauf

Einmal jährlich erhalten Versicherte der Rentenkasse über 27 Jahre eine entsprechende Renteninformation, sofern die Beiträge mindestens fünf Jahre eingezahlt wurden. Dies soll dem Konteninhaber aufzeigen, ab welchem Zeitpunkt ein Anspruch und in welcher Höhe dieser monatlich zusteht. Ab dem vollendeten 54. Lebensjahr erfolgt die Zusendung nur noch alle drei Jahre. Ab dem 43. Lebensjahr wird zudem ein Versicherungsverlauf zugeschickt, der die gemeldeten Zeiten enthält. Ein solches Schreiben, welches ein Kontoauszug des eigenen Rentenkontos ist, kann jedoch bereits vorher beantragt werden. Regelmäßig sollte anhand dieser Daten eine Kontrolle erfolgen, denn nur wenn die Daten in diesem Verlauf aufgeführt sind, zählen sie für die Berechnung der Rente.

Kontrolliert werden sollte von jedem Bürger:

– Gemeldete Zeiten durch den Arbeitgeber
– Schulzeiten
– Ausbildungszeiten (Berufsfachschulen, Studienzeiten etc.)
– Arbeitslosigkeit
– Zeiten, in denen Lohnersatzleistungen bezogen wurden
– Kindererziehungszeiten

Ebenso sollte das Datum der jeweilig aufgeführten Zeit genau geprüft werden, denn Zahlendreher können ebenso Rentenansprüche mindern. Festgestellte Fehlzeiten sollten umgehend nachgemeldet werden, auch wenn es sich um scheinbar irrelevante Daten handelt. Denn selbst Universitätszeiten werden auf die Mindestversicherungszeit mit eingerechnet.

So werden die Daten nachgemeldet

Wird eine Lücke entdeckt, so kann diese mit der Übersendung der entsprechenden Nachweise an den Rentenversicherungsträger geschlossen werden. Als Dokumente hierfür können unter anderem dienen:

– Zeugnisse
– Meldung zur Sozialversicherung
– Geburtsurkunden

Diese Unterlagen sollten nach Möglichkeit im Original zu den angegebenen Sprechzeiten vorgelegt werden. So können die Zeiten kostenlos über den Rentenversicherer oder andere Stellen nachgetragen werden. Wichtig für die Kontenklärung ist auch die eigene Sozialversicherungsnummer, um die Zeiten auch dem richtigen Konto zuordnen zu können.

Für den Anspruch von Müttern sind es vor allem die Kindererziehungszeiten. Diese erhöhen den Rentenanspruch. Bei Geburten nach 1992 werden die drei Jahre nach der Geburt als relevante Rentenzeit anerkannt. Wurden die Kinder vorher geboren, so sind es zwei zu berücksichtigende Jahre.

Eine Kontenklärung des eigenen Rentenversicherungskontos macht immer Sinn, um die eigenen Ansprüche nicht durch Selbstverschulden zu mindern. Anhand der zugesandten Unterlagen ist die Prüfung regelmäßig möglich und sollte nicht vernachlässigt werden. Denn jeder Cent im Alter ist wichtig. / Fotoquelle: fotolia.de / © damato

Autor: Marlen Schurr

Eine Autorin der ersten Stunde und Frauchen von Emma. Marlen hat Betriebswirtschaft studiert und danach lange bei einer großen Bank gearbeitet. Finanzen und Wirtschaftsthemen sind ihr Steckenpferd, auch bei der Altersvorsorge weiß sie, wovon sie schreibt. Während ihrer Elternzeit hat sie zum Glück immer wieder Zeit gefunden, sich durch Seminare und Vorträge auf dem Laufenden zu halten und arbeitet inzwischen wieder stundenweise in ihrem alten Job, getreu dem Motto „einmal Banker, immer Banker“. Wir freuen uns, dass sie auch den Weg zu uns zurückgefunden hat und wieder da ist!