Ausbildungsvergütung reicht nicht aus? Unter diesen Voraussetzungen gibt es Berufsausbildungsbeihilfe

- 30.09.2014 von Sonja Hess -

finanzielle Unterstützung zur AusbildungAuszubildende haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung, deren Höhe im Ausbildungsvertrag festgelegt wird. Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist tariflich geregelt und variiert je nach dem gewählten Ausbildungsberuf. Reicht die Ausbildungsvergütung nicht aus, besteht die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Wer ist berechtigt, Unterstützung zu empfangen?

Verschiedene Formen staatlicher Unterstützung stehen zur Verfügung. Damit sie gewährt werden, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Dazu gehören:

    • Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
    • Vorliegen eines Ausbildungsvertrags
    • Der Auszubildende wohnt nicht mehr bei den Eltern
    • Es handelt sich um die erste Ausbildung
    • Deutsche Staatsbürgerschaft bzw. EU-Bürger oder ausländische Mitbürger mit bestimmtem Aufenthaltsstatus
    • Einkommen der Eltern reicht für die Leistung von Unterhalt nicht aus

Welche Formen der Unterstützung gibt es?

Grundsätzlich sind die Eltern zum Unterhalt der Kinder verpflichtet. Wohnt der Auszubildende nicht mehr bei den Eltern, diese beziehen aber Kindergeld, hat er das Recht, sich das Kindergeld auszahlen zu lassen. Andere Formen der Unterstützung, zum Beispiel Wohngeld oder Mietbeihilfe, werden relativ selten gewährt. Am häufigsten wird Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gewährt. Im Gegensatz zu anderen staatlichen Mitteln handelt es sich bei der BAB um eine staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt, die nicht zurückgezahlt werden muss. Ehe Unterhalt von den Eltern, Wohngeld oder Mietbeihilfe beantragt wird, sollte immer zuerst BAB beantragt werden.

Wie beantragt man Berufsausbildungsbeihilfe?

Der zuständige Ansprechpartner ist immer die jeweilige Agentur für Arbeit. Die Mitarbeiter dort bieten eine kompetente Beratung, die auf die jeweilige individuelle Situation zugeschnitten ist. Um die Bearbeitung zu beschleunigen, empfiehlt es sich, zum Erstgespräch alle notwendigen Dokumente und Unterlagen mitzubringen. Dazu gehören unter anderem:

    • Ausbildungsvertrag
    • Mietvertrag oder Untermietvertrag
    • Nachweis über regelmäßig zu leistende Zahlungen wie Strom, Telefon, Heizung
    • Nachweis über Einkommen wie zum Beispiel Kindergeld
    • ggf. ein Einkommensnachweis der Eltern

Das Vorlegen der oben genannten Unterlagen beschleunigt die Bearbeitung des Antrags erheblich.

Kann der Antrag auf BAB auch abgelehnt werden?

Ja, das ist durchaus möglich. Ein Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe kann abgelehnt werden, wenn zum Beispiel das Einkommen der Eltern zu hoch ist, wenn die gewählte Ausbildung nicht zu den etwa 350 staatlich anerkannten Ausbildungsberufen gehört oder wenn es sich um die zweite Ausbildung handelt. Ist letzteres der Fall, kann unter bestimmten Umständen trotzdem BAB gewährt werden, wenn beispielsweise die erste Ausbildung aus einem triftigen Grund (Schwangerschaft, Allergie usw.) abgebrochen wurde oder die zweite Ausbildung notwendig ist, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Was tun, wenn der Antrag auf BAB abgelehnt wird?

Dann besteht immer noch die Möglichkeit, Wohngeld oder Mietbeihilfe zu beantragen. Die zuständige Agentur für Arbeit berät auch in diesen Fällen den Antragsteller und verweist den Auszubildenden an die zuständigen Stellen. Sollten die Anträge auf finanzielle Unterstützung abgelehnt werden, bleibt in den meisten Fällen nichts anderes übrig, als sich einen Nebenjob zu suchen. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass der Ausbildungsbetrieb über die Nebentätigkeit informiert werden muss und dass die wöchentliche Gesamtarbeitszeit nicht überschritten werden darf. / Fotoquelle: fotolia.de / © Marco2811

Autor: Sonja Hess

Freiberufliche Autorin und Powerfrau, die sich in allen Bereichen zum Thema Arbeitsrecht, Finanzen und Karriere auskennt. Sie macht uns vor, dass es kein Problem ist, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. 2012 hat sie ihren ersten Text für uns geschrieben und nach einer etwas längeren Babypause freut sie sich nun, wieder die Ärmel hochkrempeln und schreiben zu können