Kann die Probezeit verlängert werden?

- 11.04.2018 von Sonja Hess -

Arbeitsvertrag und ProbezeitFast jeder Arbeitnehmer, der in den letzten Jahren eine neue Arbeitsstelle angetreten hat, kennt die Probezeit. Heute gibt es kaum noch Unternehmen, die Arbeitnehmer direkt fest einstellen, sondern bei Beginn des Arbeitsverhältnisses eine mehr oder weniger lange Probezeit vereinbaren. Für den Arbeitnehmer hat die Probezeit viele Nachteile, beispielsweise wenn er in dieser Zeit einen Kredit aufnehmen oder einen Mietvertrag unterschreiben will.

Was ist die Probezeit und wie lange darf sie dauern?

Die Probezeit ist gewissermaßen die Testphase eines Arbeitsverhältnisses. Sie nutzt vor allem dem Arbeitgeber und gibt ihm Gelegenheit, herauszufinden, ob sich der neue Mitarbeiter für die vorgesehenen Arbeitsaufgaben eignet oder nicht. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen gelöst werden. Erfolgt keine Kündigung, leitet die Probezeit automatisch in das reguläre Arbeitsverhältnis über.

Der Gesetzgeber hat die maximale Höchstdauer der Probezeit auf 6 Monate vom Zeitpunkt des Beginns der Beschäftigung begrenzt.

Aus welchem Grund kann die Probezeit verlängert werden?

Eine Verlängerung der Probezeit kann verschiedene Ursachen haben. Eine der häufigsten ist eine Erkrankung des Arbeitnehmers, die eine länger dauernde Abwesenheit während der vereinbarten regulären Probezeit zur Folge hatte. Dazu zählt auch längere Abwesenheit infolge der Pflege von Angehörigen oder erkrankter Kinder.

Weitere Gründe sind beispielsweise ein neuer Chef oder auch eine Umstrukturierung mit neuen Maschinen, Geräten oder Anforderungen. In manchen Umständen kann es auch sein, dass sich der Vorgesetzte noch kein genaues Bild seines neuen Mitarbeiters machen konnte und einfach mehr Zeit benötigt.

Kann die Probezeit über die gesetzliche Höchstdauer hinaus verlängert werden?

Nein, denn das kann Probleme geben, weil eine solche Verlängerung über 6 Monate hinaus gegen geltendes Recht verstößt und damit nicht möglich ist. Die Probezeit kann nur offiziell verlängert werden, wenn der vereinbarte Zeitraum kürzer als die Höchstdauer von 6 Monaten ist.

Kann der Arbeitgeber diese Regelung umgehen?

Eine Verlängerung über die maximale Frist von 6 Monaten hinaus ist nicht möglich. Der Arbeitgeber kann jedoch bis zum Ablauf der Probezeit dem Arbeitnehmer eine ordentliche Kündigung mit erweiterter Kündigungsfrist aussprechen. In Verbindung mit der Kündigung erhält der Arbeitnehmer eine so genannte Wiedereinstellungszusage. Diese sagt aus, dass sich der Arbeitgeber verpflichtet, die Kündigung zurückzuziehen, wenn die Gründe, die zur Kündigung führten, nicht mehr vorhanden sind und sich der Arbeitnehmer in seiner Tätigkeit bewährt. Auf diese Art kann die längste gesetzliche mögliche Kündigungsfrist angewendet werden, die bis zu 7 Monate beträgt. Das ist jedoch nur möglich, wenn es keine tarifvertraglich vereinbarte kürzere Kündigungsfrist gibt.

Warum ist eine Verlängerung über 6 Monate hinaus nicht möglich?

Wenn ein Mitarbeiter länger als 6 Monate im Unternehmen arbeitet, greift automatisch der gesetzliche Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass eine Kündigung nur ausgesprochen werden darf, wenn es dafür schwerwiegende Gründe gibt. Damit ist gemeint, dass sich der Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen nicht für die Tätigkeit eignet oder er bzw. sie aus betrieblichen Gründen nicht beschäftigt werden können.
Das Arbeitsverhältnis kann in diesen Fällen nur mit einer schriftlich ausgesprochen ordentlichen Kündigung beendet werden. Die vom Gesetz vorgeschriebene Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen, entweder von der Monatsmitte (15.) oder vom Monatsende ausgehend. Allerdings sollte beachtet werden, dass der gesetzliche Kündigungsschutz nur in Firmen mit mehr als 10 Beschäftigten gilt.

Eine Umgehung der maximalen Dauer der Probezeit durch eine nachträgliche Befristung des Arbeitsverhältnisses ist nicht zulässig. Eine Befristung ist nur dann wirksam, wenn sie bei Beginn des Arbeitsverhältnisses vereinbart wurde.

Probezeit während der Ausbildung

Bei einem regulären Arbeitsverhältnis ist die Probezeit eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bei einem Ausbildungsverhältnis ist sie dagegen gesetzlich vorgeschrieben. Auch sonst gibt es einige Unterschiede. So muss die Probezeit während der Ausbildung zwischen 1 bis 4 Monate betragen. Zudem besteht keine Kündigungsfrist. Das bedeutet, der Ausbildungsvertrag kann jederzeit von beiden Seiten beendet werden. Eine Verlängerung der Probezeit ist nur zulässig, wenn der Azubi mindestens ein Drittel der Ausbildung versäumt hat, beispielsweise durch Krankheit. Um die Probezeit zu verlängern, ist eine Änderung im Ausbildungsvertrag notwendig, die von beiden Parteien unterschrieben werden muss. Eine einseitige Verlängerung durch den Arbeitgeber ist nicht möglich. / Fotoquelle: fotolia.de / © Stockwerk-Fotodesign

Autor: Sonja Hess

Freiberufliche Autorin und Powerfrau, die sich in allen Bereichen zum Thema Arbeitsrecht, Finanzen und Karriere auskennt. Sie macht uns vor, dass es kein Problem ist, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. 2012 hat sie ihren ersten Text für uns geschrieben und nach einer etwas längeren Babypause freut sie sich nun, wieder die Ärmel hochkrempeln und schreiben zu können