Vorsorge-Kur – Gesundheit erhalten statt Krankheit behandeln

- 01.09.2016 von Daniela Lütke -

Fotoquelle: fotolia.de / © AntonioguillemVor der Gesundheitsreform war es normal, dass Kassenpatienten von Zeit zu Zeit eine Kur bewilligt bekommen haben. Viele glauben, diese Leistung wäre inzwischen von den Krankenkassen aus Kostengründen komplett gestrichen worden. Diese Annahme stimmt nicht oder zumindest nur teilweise. Denn unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen einige Kassen die Kosten für die sogenannte Vorsorge-Kur immer noch.

Was ist eine Vorsorge-Kur?

Unter einer Vorsorge-Kur versteht man einen Komplex verschiedener medizinischer Maßnahmen, die dazu dienen, die Gesundheit zu erhalten oder eine bevorstehende Verschlechterung des Gesundheitszustands zu verhindern. Die Vorsorge-Kur kann entweder am Wohnort oder an einem Kurort durchgeführt werden. Man unterscheidet zwischen 2 Formen: der stationären und der ambulanten Vorsorge-Kur. Die stationäre Kur kann alle 4 Jahre und die ambulante Kur alle 3 Jahre beantragt werden.

Bei der stationären Vorsorge-Kur übernimmt die Krankenkasse alle Kosten, einschließlich Unterkunft und Verpflegung. Kassenmitglieder über 18 Jahren müssen lediglich einen Zuschuss von 10 Euro pro Tag bezahlen.

Bei der ambulanten Vorsorge-Kur dagegen muss der Patient die Kosten für Unterkunft und Verpflegung selbst tragen. Die Krankenkasse übernimmt nur die Kosten für die medizinische Behandlung.

Eine besondere Form der ambulanten Kur stellen Kompakt-Kuren dar. Dabei werden verschiedene medizinische Maßnahmen miteinander kombiniert, um einen größtmöglichen therapeutischen Effekt zu erreichen. Dieses kann für die Patienten ziemlich anstrengend werden, denn sie müssen damit rechnen, jeden Tag für mehrere Stunden von einer Maßnahme zur anderen geschickt zu werden. Therapien werden meist in Gruppen mit bis zu 15 Teilnehmern durchgeführt.

Unter bestimmten Voraussetzungen, wenn z.B. nachgewiesen werden kann, dass ohne die Kompakt-Kur schwere gesundheitliche Schäden oder lebensbedrohliche Situationen zu erwarten sind, können die Kosten für Unterkunft und Verpflegung für diese Art der Kur von der Krankenkasse mit bis zu 13 Euro pro Tag bezuschusst werden.

Aber auch Kinder werden von der Präventionsmaßnahme Kur nicht ausgeschlossen. So sind Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kuren inzwischen die bekanntesten und wohl auch meist genutzten Vorsorge-Kuren der heutigen Zeit. Die Kassen greifen in diesem Fall häufig auch tiefer in die Tasche. Der bewilligte Zuschuss kann sich bei einem chronisch kranken Kleinkind auf bis zu 21 Euro am Tag erhöhen.

In der Regel dauert eine Vorsorge-Kur 3 Wochen. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn dafür eine medizinische Notwendigkeit besteht und die Krankenkasse dem Antrag zustimmt. Für die Dauer der Kur muss der Arbeitnehmer in seinem Unternehmen Urlaub einreichen und sich genehmigen lassen. Ansprüche zur Kostenübernahme gegenüber der Krankenkasse entstehen hierbei jedoch nicht.

Welche Voraussetzungen müssen bestehen, damit eine Vorsorge-Kur beantragt werden kann?

Damit eine Kur genehmigt werden kann, muss zumindest eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Eine extreme Verschlechterung der Gesundheit kündigt sich an und durch eine Kur könnte der Ausbruch einer Krankheit verhindert werden.
  • Die Verschlimmerung einer bereits existierenden Krankheit soll abgewendet werden.
  • Eine schwangere Frau könnte ohne Vorsorge-Kur ein krankes Kind zur Welt bringen.
  • Bei einer Person droht ohne Vorsorge-Kur Pflegebedürftigkeit.

Welche Krankenkassen bieten Vorsorge-Kuren an?

Die erste Anlaufstelle beim Thema Vorsorge-Kur sollte immer die zuständige Krankenkasse sein. In Bezug auf Kuren verhalten sich die Kassen sehr unterschiedlich. Manche genehmigen und bezuschussen Vorsorge-Kuren ohne große Probleme, andere dagegen bieten diese Leistung nicht an. Einige Krankenkassen bezuschussen freiwillig ambulante Vorsorge-Kuren bis zu den oben genannten Höchstgrenzen. Mitglieder einer solchen Kasse haben es leichter, einen Antrag zu stellen, da zwar auch ein Attest des behandelnden Arztes benötigt wird, die Bearbeitung aber wesentlich einfacher verläuft.

Wie wird eine Vorsorge-Kur beantragt?

Der Antrag muss auf jeden Fall von einem Arzt gestellt werden. Die Unterschrift des Patienten ist ebenfalls erforderlich. Der Antrag wird bei der Krankenkasse eingereicht und vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) geprüft. Die Kur kann erst beginnen, wenn eine Genehmigung der Krankenkasse vorliegt. Experten empfehlen, dass der behandelnde Arzt nicht nur den Antrag ausfüllt, sondern zusätzlich einen Bericht schreibt, indem er die aus seiner Sicht notwendigen medizinischen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Gesundheit beschreibt. Der Patient kann ebenfalls zum Erfolg des Antrags beitragen, indem er diesem einen Bericht über seine persönliche Situation beilegt oder seinen zuständigen Sachbearbeiter bei der Krankenkasse aufsucht und ihm seine Situation mündlich schildert.

Geht es um eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur, so bietet das Müttergenesungswerk kostenlose Beratung bei der Antragstellung an.

Zwei Tipps zum Schluss

Wird die Belastungsgrenze von 2 Prozent des Bruttoeinkommens (1 Prozent bei chronisch Kranken) überschritten, kann die Zuzahlung des Patienten ganz oder teilweise wegfallen.
Geht ein Elternteil mit dem Kind auf Kur, kann der zu Hause verbleibende Elternteil sogar für die Dauer der Kur eine Haushaltshilfe bei der Kasse beantragen. Fotoquelle: fotolia.de / © Antonioguillem

Autor: Daniela Lütke

Daniela ist 2016 zu uns gestoßen. Als Journalistin und ehemalige Unternehmensberaterin hat sie sich ein enormes Wissen zu den Themen Ausbildung, Beruf & Karriere aufgebaut und versteht es, dieses geschickt in Worte zu fassen.