Werkstudenten: Welche Rechte und Pflichten haben arbeitende Studenten?

- 11.09.2019 von Sebastian Nissen -

Die meisten Studenten in Deutschland arbeiten neben ihrem Studium bis zu 20 Stunden wöchentlich. Ein besonders beliebtes und weit verbreitetes Beschäftigungsmodell ist die Anstellung als Werkstudent, allerdings wissen viele Studenten bis heute nicht, was sie als Werkstudent erwartet.

Das Studentenleben heute

Anders als gängige Klischees vermuten lassen, besteht das Leben eines Studenten heute nicht mehr nur aus Hörsaal, Feiern und Ferien: Da die meisten Studenten weder BAföG noch Stipendien erhalten, arbeiten aktuell über die Hälfte aller Studenten in Deutschland regelmäßig neben dem Studium. Dies schon allein, um die kontinuierlichen Preissteigerungen bei Mieten, Lebenshaltungskosten und dem Semesterbeitrag stemmen zu können. Besonders beliebt sind Jobs in der Gastronomie, im Verkauf und in Call Centern. In den drei genannten Branchen lassen sich die Arbeitszeiten zumeist optimal an den Stundenplan anpassen.

Neben dem steuerfreien 450 Euro Minijob sind besonders Tätigkeiten als Werkstudent besonders beliebt. Warum dies so ist und welche Rechte und Pflichten sich für Studenten aus einer solchen Beschäftigung ergeben, wird im Folgenden erläutert.

Wie Werkstudent werden?

  • Um als Werkstudent eingestellt zu werden und somit von diversen Privilegien profitieren zu können, müssen Werkstudenten an einer Hochschule oder einer Fachhochschule als ordentlicher Student eingeschrieben sein.
  • Das Studium muss zudem erkennbar die Haupttätigkeit sein.
  • Außerdem dürfen sich Studenten nicht im Urlaubssemester befinden oder bereits mehr als 25 Semester studiert haben, um als Werkstudent arbeiten zu dürfen.
  • Während der Vorlesungszeit dürfen Studenten neben der Uni bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, in der vorlesungsfreien Zeit darf die Anzahl der Stunden ohne Begrenzung aufgestockt werden.
  • Beim Arbeitgeber muss jedes Semester eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung vorgelegt werden, damit die Beschäftigung als Werkstudent fortgeführt werden kann.

Die Vorteile der Werkstudententätigkeit

Werkstudenten, die zumeist der Lohnsteuerklasse I (unverheiratet und kinderlos) zugeordnet werden, müssen, unabhängig von der Höhe ihres Gehalts, keine Abgaben für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung leisten. Es fallen lediglich Abgaben für die Rentenversicherung an.

Ein weiterer Pluspunkt einer Tätigkeit als Werkstudent ist, dass Studenten bereits während ihres Studium Praxiserfahrung sammeln und wichtige Kontakte knüpfen können. Werkstudenten sind nach ihrem Studium auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt, da diese bei Personalern als belastbar und engagiert gelten.

Viele Unternehmen bieten zudem an, dass Werkstudenten ihre Abschlussarbeit im Unternehmen schreiben dürfen.

Bedeuten Urlaub und Krankheit einen Einkommensausfall?

Genau wie alle anderen Arbeitnehmer in Deutschland haben auch Werkstudenten ein Recht auf bezahlten Urlaub. Der Mindestanspruch auf Urlaub beträgt in Deutschland zur Zeit 24 Werktage pro Kalenderjahr.

Auch im Krankheitsfall erhalten Studenten erst einmal weiter Geld. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wird jedoch höchstens sechs Wochen gezahlt. Da Studenten nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, zahlt die Krankenkasse ab der siebten Krankheitswoche kein Krankengeld.

BAföG beziehen und nebenbei arbeiten?

Studenten, die BAföG beziehen, dürfen nebenbei arbeiten und sich etwas hinzuverdienen. Dies sogar dann, wenn Studenten den BAföG-Höchstsatz erhalten. Die Höchstgrenze für das Nebeneinkommen beträgt durchschnittlich aktuell (2019) 450 Euro pro Monat und somit 5.400 Euro pro Jahr. Sollten Studenten, die BAföG erhalten, mehr als 5.400 Euro pro Jahr hinzuverdienen, darf das BAföG-Amt die zu viel gezahlte Summe zurückfordern. Wenn Studenten das zu hohe Einkommen nicht beim BAföG-Amt melden, drohen je nach der Höhe des zu viel gezahlten Betrags empfindliche Strafen, da von einem Leistungsbetrug ausgegangen wird.

Fazit

Studenten, die neben ihrem Studium etwas hinzuverdienen und darüber hinaus Praxiserfahrung sammeln möchten, können von einer Tätigkeit als Werkstudent sehr profitieren. Dies vor allem deshalb, weil die monatliche Steuerlast sehr gering ist und somit der ohnehin nicht allzu üppig gefüllte Geldbeutel nicht noch zusätzlich belastet wird. / Fotoquelle: fotolia.de / © Peter Atkins