Berufsunfähigkeit – für den Notfall vorsorgen

- 11.01.2017 von Daniela Lütke -

Fotoquelle: fotolia.de / © ZerborEine schwere Erkrankung ist nicht nur eine persönliche Katastrophe, sondern kann die Betroffenen auch schnell in eine wirtschaftliche Notlage bringen. Ein zuverlässiger Schutz dagegen ist eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit, falls diese sorgfältig ausgesucht wurde. Laut einer aktuellen Studie des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen hat sich die Zahl der betroffenen Menschen verdoppelt, die wegen einer Krankheit ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Diese Tendenz wird sich nach Ansicht der Experten weiter fortsetzen.

Eine schwere Krankheit kann Jeden treffen

Die Gründe für eine zeitweilige oder eine dauerhafte Berufsunfähigkeit sind vielfältig. Zu den Spitzenreitern gehören mit 24,35% Erkrankungen des Bewegungs- und Skelettapparats (insbesondere des Rückens und der Wirbelsäule), mit 23,45% Nervenleiden inklusive körperlicher oder psychischer Krankheiten wie Depression oder das Burnout-Syndrom. In circa 14% der Fälle wurde Krebs diagnostiziert, gefolgt von Herz- und Kreislauferkrankungen mit etwa 10% der Statistik. Betroffen sind alle Berufe und Arbeitnehmer jeden Alters mit einer speziellen Gewichtung. Im Vergleich: Junge Berufstätige leiden proportional häufiger an psychischen Erkrankungen, ältere oft an Kreislauferkrankungen und an Problemen des Bewegungsapparats. Eine Absicherung ist in jedem Fall unabhängig vom Alter des Versicherungsnehmers sinnvoll, denn bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit sind sonst mittelfristig neben den gesundheitlichen Problemen auch finanzielle Schwierigkeiten kaum zu vermeiden.

Versicherungen suchen sich ihre Kunden aus

Allerdings ist es jedoch nicht immer einfach, eine Versicherungspolice zu bekommen. Der Grund dafür ist, dass eine Erwerbsunfähigkeit für die Versicherung hohe Kosten verursachen kann. Bei einem Bezug von monatlich 2.000 Euro in einem Zeitraum von 25 Jahren muss sie ohne Zinsen und Zusatzkosten, wie z.B. Verwaltung, allein 600.000 Euro auszahlen. Aus diesem Grund werden jährlich etwa 200.000 Anträge auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt. Außerdem enthalten viele Verträge Zusatzklauseln, die die Versicherung begünstigen. Ein Beispiel dafür ist die sogenannte Verweisungsklausel. Sie besagt, dass ein Betroffener, der seinen alten Beruf aufgeben muss, einen neuen mit vergleichbarer Qualifikation annehmen kann. Für den Versicherungsnehmer ist dabei brisant, dass diese Bedingung auch dann greift, wenn er praktisch nicht in seinem neuen Beruf arbeiten kann – etwa weil auf dem Arbeitsmarkt aktuell keine entsprechenden Stellen angeboten werden.

Worauf sollte ein Kunde besonders achten?

Der Leistungsschutz kann durch unterschiedliche Klauseln teilweise deutlich eingeschränkt werden. Es gibt deshalb viele wichtige Punkte, auf die vor Vertragsabschluss geachtet werden sollte. Diese umfassen beispielsweise:

  • Verzicht auf eine Verweisungsklausel bei dauerhafter Berufsunfähigkeit
  • Rückwirkende Leistungen, falls eine dauerhafte Berufsunfähigkeit nicht sofort festgestellt wird
  • Erhöhung der Rente ohne neue Prüfung, etwa bei einem Berufswechsel
  • Weltweite Gültigkeit, falls der Versicherungsnehmer ins Ausland zieht
  • Stundungsrecht, nach dem der Versicherte bei einer Berufsunfähigkeit bis zur Entscheidung keine Raten zahlen muss
  • Ausschluss von §19, Absatz 3 und 4 des Versicherungsgesetzes, nach denen ein Versicherer von einem Vertrag zurücktreten kann, wenn ein bisher unbekanntes erhöhtes Risiko vorliegt
  • Zahlung einer Rente ab einer Berufsunfähigkeit von mindestens sechs Monaten
  • Keine Befristung der Berufsunfähigkeit

Pflichten des Versicherungsnehmers

Für die Risikoeinschätzung ihrer Kunden verlangen die Anbieter umfassende Auskunft über deren gesundheitliche Situation. Zusätzlich werden Informationen über mehrere Jahre eingeholt – beispielsweise Krankenhausaufenthalte, Suchterkrankungen, Unfälle und ärztliche Untersuchungen. Selbstverständlich ist der Antragsteller zu einer wahrheitsgemäßen Beantwortung der Fragen verpflichtet. Wissentlich Falschangaben können als arglistige Täuschung gewertet werden und führen nicht allein zu dem Verlust des Versicherungsschutzes, sondern verpflichten auch zu einer Rückzahlung aller bereits erhaltenen Leistungen. Selbst bei einer groben und einfachen Fahrlässigkeit können diese noch erheblich eingeschränkt oder vollständig verweigert werden. In jedem Fall hat der Versicherer für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren das Recht zu einer fristlosen Kündigung oder zu einem Rücktritt von dem Vertrag. Wird eine Rate nicht rechtzeitig gezahlt, kann das Versicherungsunternehmen diese schriftlich mit einer Frist von mindestens 14 Tagen einfordern. Wird der Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen, erlischt nach Ablauf dieses Zeitraums der Schutz und eine fristlose Kündigung seitens der Versicherung ist möglich. / Fotoquelle: fotolia.de / © Zerbor

Autor: Daniela Lütke

Daniela ist 2016 zu uns gestoßen. Als Journalistin und ehemalige Unternehmensberaterin hat sie sich ein enormes Wissen zu den Themen Ausbildung, Beruf & Karriere aufgebaut und versteht es, dieses geschickt in Worte zu fassen.