Privatinsolvenz – Darauf sollten Sie achten

- 25.04.2018 von Sebastian Nissen -

Insolvenzverfahren und VerbraucherinsolvenzWenn die Schulden überhandnehmen, bleibt vielen Menschen oft nur die Privatinsolvenz als Ausweg. Wer alle Voraussetzungen erfüllt, kann innerhalb von maximal sechs Jahren schuldenfrei sein.

Die Privatinsolvenz ist in Deutschland seit 1999 möglich. Die Grundidee ist, dass man Menschen, die nicht mehr zahlungsfähig sind, nach einer bestimmten Zeit einen Neuanfang ohne Schulden ermöglicht. Dabei spielt es zunächst einmal keine Rolle, wie hoch der Schuldenberg ist oder wie viele Gläubiger man hat. Wichtig ist nur, dass man sich an alle Vorgaben hält.

Wer kann die Privatinsolvenz beantragen?

Wenn man von der Privatinsolvenz spricht, dann ist damit in der Regel eine Verbraucherinsolvenz gemeint. Jede natürliche Person, die nie selbstständig war, kann in Deutschland eine solche Verbraucherinsolvenz anmelden, unabhängig davon, ob diese Angestellter, Beamter, Rentner, Arbeitsloser, Schüler oder Student ist.

Im Falle einer Selbstständigkeit ist eine Verbraucherinsolvenz unter Umständen ebenfalls möglich. Hier spielen andere Voraussetzungen eine Rolle. Wer zum Zeitpunkt des Antrages weiterhin selbstständig ist, muss eine normale Regelinsolvenz anmelden. Ehemalige Selbstständige können dagegen den Weg über die Privatinsolvenz gehen, vorausgesetzt, die Zahl der Gläubiger ist nicht größer als 19 und es bestehen keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen.

Die Voraussetzungen

Die Privatinsolvenz wird als der letzte Schritt in einem Schuldenstreit zwischen Gläubigern und einem Schuldner gesehen. Für einen Antrag muss daher zunächst eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen. Darüber hinaus sollte man versuchen, sich erst einmal außergerichtlich mit den Gläubigern zu einigen. Dies ist letztendlich immer der günstigere Weg, da keine Gerichtskosten anfallen. Erst wenn dieser Versuch ebenfalls gescheitert ist und die Gläubiger eine Zwangsvollstreckung beantragt haben, ist die Verbraucherinsolvenz der passende Schritt.

Neben der langfristigen Aussicht auf eine Schuldenfreiheit bringt die Insolvenz einen weiteren Vorteil mit sich. Sie bietet dem Schuldner einen umfassenden Pfändungsschutz. Mit der Eröffnung der Privatinsolvenz braucht man keine Angst mehr vor eventuellen Schreiben von Gläubigern oder dem Gerichtsvollzieher zu haben. Pfändungen sind dann nicht mehr erlaubt und auch die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung kann nicht mehr gefordert werden. Allerdings darf man während der kompletten Laufzeit der Privatinsolvenz keine neuen Schulden anhäufen.

Wie geht es weiter?

Ist der Antrag auf Privatinsolvenz eingereicht, dauert es in der Regel ein paar Wochen, bis das Verfahren eröffnet wird. Im Anschluss setzt ein Richter einen Treuhänder ein, der sich um das Vermögen und die Einnahmen des Schuldners kümmert. Nur er darf das pfändbare Vermögen nutzen, um die Schulden zu begleichen. Wichtig ist dabei aber, dass nicht nur die Gläubiger über die Insolvenz informiert werden, sondern beispielsweise auch der aktuelle Arbeitgeber des Schuldners. Dies ist notwendig, weil die Lohnbuchhaltung entsprechend angepasst werden muss.

Nach der Eröffnung des Verfahrens ist der Schuldner verpflichtet, jede zumutbare Arbeit anzunehmen, um seine Schulden zu bezahlen. Von den Einkünften darf er aber einen bestimmten Teil für die eigenen Lebenshaltungskosten behalten. Die Summe hat sich in den vergangenen Jahren wiederholt geändert. Bei einem Einpersonenhaushalt gilt aktuell (2018) eine Grenze von 1.139 Euro. Im Falle von Kindern und Unterhaltspflicht fällt die Summe größer aus.

Wann ist man schuldenfrei?

Wann das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist, hängt davon ab, wie viel der Schuldner von seinen Schulden bezahlen kann. Dabei ist nicht nur das Geld relevant, das man den Gläubigern schuldet, sondern auch die Verfahrenskosten. Wer eine Privatinsolvenz anmeldet, muss auch für das Verfahren bezahlen. Folgende Grenzen gelten für die Schuldenfreiheit:

  • 3 Jahre, wenn man in dieser Zeit 35 Prozent der Schulden getilgt und die Verfahrenskosten bezahlt hat
  • 5 Jahre, wenn man die Verfahrenskosten vollkommen übernommen hat
  • 6 Jahre, unabhängig vom Schuldenstand

Hält man sich als Schuldner an die Vorgaben des Gerichts, dann ist man spätestens nach sechs Jahren schuldenfrei. Hier spricht man von der sogenannten Restschuldbefreiung. Wer die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt, dem werden alle verbleibenden Schulden nach dem Ablauf der Zeit erlassen. Einem Neuanfang steht nun nichts mehr im Wege. / Fotoquelle: fotolia.de / © Thomas Reimer