Umzugskosten für den Job können von der Steuer abgesetzt werden

- 23.10.2019 von Sonja Hess -

Umzug und WerbungskostenWer Lust auf eine Wohnung im Grünen hat und deshalb umzieht, muss das Vergnügen selbst finanzieren. Anders sieht es bei einem Umzug aus beruflichen Gründen aus. Denn hierbei handelt es sich um Werbungskosten. Diese kann der Arbeitnehmer bei der nächsten Steuererklärung geltend machten. Aber nicht nur die Umzugskosten sind von der Steuer absetzbar, sondern auch andere Kosten, die mit dem Umzug in Zusammenhang stehen.

Diese Umzugskosten können Arbeitnehmer von der Steuer absetzen

Der übliche Weg ist eine neue Arbeitsstelle. Wer seinen Traumjob – 200 Kilometer von seiner Wohnung entfernt – gefunden hat, kann sich beim Umzug durch das Finanzamt unterstützen lassen. Oft ist es aber nicht die komplett neue Arbeitsstelle, sondern einfach eine Versetzung in eine andere Niederlassung. Immer wieder schließen Filialen und der Arbeitnehmer kann seine Stelle nur behalten, wenn er bereit ist, an einem anderen Ort zu arbeiten. Wer nicht pendeln mag oder wem die Strecke zu weit ist, muss wohl oder übel umziehen.

Übrigens können Berufspendler beim Umzug auch durch das Finanzamt unterstützt werden. Das ist allerdings nur möglich, wenn sich durch den Umzug mindestens eine Stunde Fahrzeit einsparen lässt. Private Umzüge fallen nicht unter Werbungskosten. Diese kann der Steuerzahler jedoch unter Handwerkerleistungen angeben. Das ist aber nur gerechtfertigt, wenn er wirklich Handwerker bezahlt hat. Legt er selbst Hand an, bekommt er nichts.

Folgende Kosten können geltend gemacht werden

Geltend gemacht werden können sämtliche Kosten, die bei der Suche und Miete einer neuen Wohnung anfallen. Dazu gehören nicht nur die Umzugskosten, sondern auch die Kosten für einen Makler, das Aufgeben einer Annonce oder die Kosten für ein entsprechendes Portal im Internet. Bis zu sechs Monate kann sogar eine doppelte Miete angerechnet werden.

Daneben gibt es noch Kosten, die nicht unmittelbar mit dem Umzug zusammenhängen, die aber auch anfallen. Unter anderem sind das:

  • Kosten für einen neuen Telefonanschluss
  • Kosten für die Ummeldung des Autos
  • Kosten, die durch das Ummelden auf der Gemeinde entstehen
  • Zusätzlicher Nachhilfeunterricht für die Kinder, damit diese Unterrichtsstoff aufholen können.

Zeit sparen durch die Umzugskostenpauschale

Der einfachste Weg, die Kosten bei der Steuererklärung anzugeben, ist die Umzugskostenpauschale. Der Vorteil ist, dass der Steuerpflichtige keine Belege sammeln muss. Wer als Lediger umzieht und unter den Betrag von 811 Euro bleibt, fährt mit der Pauschale besser. Für Verheiratete verdoppelt sich der Betrag auf 1622 Euro. Für jede weitere Person (Kinder, Eltern) kommen noch einmal 357 Euro hinzu (Werte aus 2019). Die Pauschale für Verheiratete bekommen übrigens auch Geschiedene, Alleinerziehende und Verwitwete.

Wer merkt, dass die Kosten höher sind als die Umzugspauschale, muss sämtliche Kosten nachweisen. Dazu ist es notwendig, alle Belege zu sammeln und bei der Steuererklärung einzureichen. Das ist lästig, aber notwendig, will der Umziehende sämtliche Kosten geltend machen. In der Steuererklärung müssen nun alle Beträge säuberlich eingetragen werden. Arbeitnehmer, die unsicher sind, welchen Weg sie beschreiten wollen, informieren sich besser zunächst beim Steuerberater.

Kosten für doppelte Haushaltsführung absetzen

Nicht immer will oder kann der Partner mit umziehen. Dann muss eine Zweitwohnung gefunden werden. Diese kann der Arbeitnehmer auch als Werbungskosten geltend machen. Allerdings darf die Zweitwohnung nicht der Lebensmittelpunkt sein und der Mieter muss mindestens zehn Prozent der laufenden Kosten für den Hauptwohnsitz aufwenden. Dass die Zweitwohnung beruflich genutzt werden muss, versteht sich von selbst. Es können hierfür nicht nur die laufenden Miet- und Nebenkosten von der Steuer abgesetzt werden, auch die Umzugskosten erstattet das Finanzamt auf Antrag.

Besser den Arbeitgeber zahlen lassen

Viele Chefs bezahlen dem neuen Mitarbeiter den Umzug. Das ist die beste Lösung. Wer die Kosten steuerlich absetzt, bekommt nur einen Teil der Kosten zurück. Bezahlt der Chef den Umzug, kann sich der Arbeitnehmer oft über die Übernahme sämtlicher Kosten freuen. Bei einem Einstellungsgespräch kann man das zu einem Thema machen. Viele Unternehmer gehen darauf ein. Oft verlangen sie dafür, dass der Arbeitnehmer für ein paar Jahre bei der Firma bleibt. Will er doch vor diesem Zeitpunkt kündigen, muss er in der Regel einen Teil der Umzugskosten wieder zurückzahlen. / Fotoquelle: fotolia.de / © Andrey Popov

Autor: Sonja Hess

Freiberufliche Autorin und Powerfrau, die sich in allen Bereichen zum Thema Arbeitsrecht, Finanzen und Karriere auskennt. Sie macht uns vor, dass es kein Problem ist, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. 2012 hat sie ihren ersten Text für uns geschrieben und nach einer etwas längeren Babypause freut sie sich nun, wieder die Ärmel hochkrempeln und schreiben zu können