Lohn und Gehalt – Wie unterscheiden sich Zulagen und Zuschläge?

- 22.02.2015 von Sonja Hess -

Zulagen für ÜberstundenAuf Ihrer Lohn- oder Gehaltsabrechnung sehen Sie neben dem grundlegenden Einkommen häufig zusätzliche Zahlungen. Dabei handelt es sich in der Regel um Zulagen und Zuschläge. Es gibt einen Unterschied, der steuerrechtlich beurteilt werden muss.

Zulagen müssen versteuert werden

Viele Arbeitgeber zahlen ihren Beschäftigten Zulagen. Diese können fest vereinbart sein oder als Anerkennung für eine gute Leistung überwiesen werden. Zu den Zulagen gehören unter anderem folgende Leistungen:

  • Weihnachtsgeld
  • Urlaubsgeld
  • Zulagen für die Übernahme besonderer Verantwortung
  • Prämien aller Art

Die Zulagen kommen zur Zahlung des grundlegenden Einkommens hinzu und erhöhen es entsprechend. Eine Zulage wird immer brutto gewährt. Dies bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer Abzüge haben und von der Zulage nicht in vollem Umfang, sondern nur netto profitieren. Sie zahlen Beiträge für die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Pflegeversicherung. Darüber hinaus werden Zulagen voll versteuert. Der Steuersatz richtet sich nach Ihrem persönlichen Einkommen. Er beträgt zwischen 15 und 42 Prozent des Bruttoeinkommens und steigt mit höherem Verdienst an. Deshalb kann es sein, dass Sie durch die Zahlung der Zulage in einen höheren Steuersatz rutschen. Dann wird es Ihnen vorkommen, als hätten Sie übermäßig viele Abzüge. Diesen Vorgang nennt man im Steuerrecht Progression. Liegt Ihr Verdienst beispielsweise an der oberen Grenze eines Steuersatzes, kann schon eine kleine Zulage ausreichen, dass Sie in einen höheren Steuersatz rutschen. Dieser gilt dann jedoch nicht nur für die Zulage, sondern für Ihr gesamtes Einkommen. Wenn Sie in dem Monat, in dem die Zulagen gezahlt werden, zu viele Steuern zahlen, bekommen Sie diese am Ende des Jahres mit der Steuererklärung zurück.

Zuschläge werden in der Steuer nicht berücksichtigt

Zuschläge unterscheiden sich von den Zulagen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber bekommen, darin, dass Sie dafür keine Steuern zahlen müssen. Auch Sozialabgaben werden für die Zuschläge nicht fällig. Dies bedeutet, dass Ihnen für Zuschläge keine Beiträge für die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Pflegeversicherung abgezogen werden. Die Beträge gehören nicht zum steuerpflichtigen Einkommen und werden in Berechnungen, etwa für das BaFöG, nicht berücksichtigt. Was unter die Rubrik der Zuschläge fällt, ist ganz genau festgelegt. So fällt die Arbeit an Sonntagen, an Feiertagen und in der Nacht darunter.

Ob Sie sich Überstunden auszahlen lassen können oder ob Sie als über den Urlaub hinausgehende Freizeit abgebummelt werden, ist gesetzlich nicht eindeutig festgelegt. Beides ist zulässig. Viele Arbeitgeber regeln den Umgang mit Überstunden in ihren Tarifverträgen. Generell haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf die Vergütung von Mehrarbeit. Es gibt Unternehmen, die Überstunden generell nicht bezahlen, sondern mit Freizeit ausgleichen. Für diesen Fall gilt jedoch die Vorgabe, dass die Zuschläge ebenfalls in Freizeit umzuwandeln sind.

Zulagen und Zuschläge auf der Abrechnung prüfen

Haben Sie Ihre Lohnabrechnung oder Ihre Gehaltsabrechnung bekommen, sollten Sie genau überprüfen, ob die Zulagen und die Zuschläge genau aufgelistet und korrekt versteuert worden sind. Stellen Sie einen Fehler fest, weil etwa Zuschläge besteuert oder mit Sozialabgaben belegt wurden, können Sie dagegen einen Widerspruch einlegen. Die Abrechnung muss entsprechend korrigiert werden.

Mitunter haben Sie auf Zulagen und Zuschläge sogar einen Anspruch. Informationen dazu finden Sie in Ihrem Tarifvertrag. Sie können sich auch an den Betriebsrat wenden. Dort bekommen Sie Auskunft über die Höhe von Weihnachts- und Urlaubsgeld und über die Zulagen, die im Tarifvertrag festgehalten wurden. Auf diese Zahlungen können Sie Anspruch erheben. / Fotoquelle: fotolia.de / © fotomek

Autor: Sonja Hess

Freiberufliche Autorin und Powerfrau, die sich in allen Bereichen zum Thema Arbeitsrecht, Finanzen und Karriere auskennt. Sie macht uns vor, dass es kein Problem ist, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. 2012 hat sie ihren ersten Text für uns geschrieben und nach einer etwas längeren Babypause freut sie sich nun, wieder die Ärmel hochkrempeln und schreiben zu können