Wie viel Zuverdienst als Frührenter ist ohne Kürzung der Rente möglich?

- 26.01.2015 von Marlen Schurr -

Zuverdienst und FrührentnerMit dem vorzeitigen Eintritt ins Rentenalter einfach so die Hände in den Schoß legen und von heute auf morgen nicht mehr arbeiten? Für viele Menschen ist das eine echte Horror-Vorstellung. Viele Frührentner sind deshalb bestrebt, auch noch nach dem „offiziellen“ Berufsleben aktiv zu sein, damit einhergehend soziale Kontakte zu pflegen – und natürlich „ganz nebenbei“ auch noch den einen oder anderen Euro hinzuverdienen. Von leichten Gartenarbeiten über diverse Computertätigkeiten bis hin zum Beraterjob ist in dem Zusammenhang so gut wie alles möglich. Aber in Bezug auf die Einnahmen schaut der Staat ganz genau hin.

Bis zum Ende des Lebens geringere Bezüge

Von der so genannten vollen Altersrente ist die Rede, wenn ein Arbeitnehmer mit 65 Jahren und zwei Monaten das gesetzliche Rentenalter erreicht. Seit einiger Zeit ist man auf Regierungsebene bemüht, dieses Alter sukzessive zu erhöhen, um Kosten zu sparen. Wer hingegen eine gekürzte Version der Vollrente erhält, weil er vorzeitig in Rente geht, der wird als Frührentner bezeichnet. Grundsätzlich erhalten Frührentner 0,3 Prozent geringere Rentenbezüge für jeden Monat, den sie frühzeitig in Rente gehen. Wissenswert diesbezüglich ist, dass diese geringere Rentenhöhe bis zum Lebensende Gültigkeit behält. Keine Chance also, in einem bestimmten Alter doch noch auf das finanzielle Level eingestuft zu werden, auf dem „Vollrentner“ stehen.

Wie viel Geld ein Frührentner hinzuverdienen darf, ist stets einzelfallabhängig. So kommen diesbezüglich gleich mehrere Aspekte in Betracht. Es lohnt sich, diesbezüglich rechtzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung nachzufragen, denn schon ein zu viel verdienter Euro kann dazu führen, dass die Frührente um bis zu einem Drittel gekürzt wird! Bei der Berechnung der Hinzuverdienstgrenze spielt unter anderem der Zeitraum eine Rolle, den der Arbeitnehmer regulär noch hätte arbeiten müssen, um das Vollrentenalter zu erreichen. Außerdem ist es wichtig, anzugeben, zu welchem Zeitpunkt er wie viel Geld nebenbei eingenommen hat, wie hoch der reguläre Verdienst war usw. Natürlich ist auch die Höhe des aktuellen Nebenverdienstes wichtig.

Der Grundfreibetrag ist zu berücksichtigen

Ganz gleich, wie hoch die künftigen Rentenbezüge als Frührentner sein werden und egal, wie hoch die Einnahmen aus dem Nebenverdienst sind: Sofern die Einnahmen den gesetzlich geltenden Grundfreibetrag übersteigen, sind diese samt und sonders in der Einkommenssteuererklärung darzulegen. Dabei ist zu beachten, dass besagter Grundfreibetrag derzeit für Alleinstehende bei 8.354 Euro und für Verheiratete bei 16.708 Euro liegt.

Nicht alle Einnahmen werden angerechnet

Während Vorruhestandsgelder sowie Einnahmen aus gewerblicher bzw. freiberuflicher Tätigkeit als Hinzuverdienst gelten, werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht mit berücksichtigt. Außerdem bleiben Zinserträge, Dividenden und Co. mit Blick auf die Ermittlung der Hinzuverdienstgrenze außen vor. Was viele Frührentner in spe außerdem nicht wissen, ist dass sogar Rentenzahlungen wie Riester- und Rürup-Renten nicht ins Gewicht fallen, wenn es darum geht, die individuelle Hinzuverdienstgrenze auszurechnen.

Es lohnt sich unbedingt, einen erfahrenen Fachmann zu Rate zu ziehen, um die Hinzuverdienstgrenze als Frührentner individuell zu ermitteln. Sinnvollerweise wenden sich interessierte Frührentner direkt an die Deutsche Rentenversicherung, um nach eingehender Prüfung explizit in Erfahrung zu bringen, wie viel sie zu ihrer Rente hinzu verdienen dürfen. Anderenfalls ist mit nicht unerheblichen Rentenkürzungen zu rechnen. / Fotoquelle: fotolia.de / © Robert Kneschke

Autor: Marlen Schurr

Eine Autorin der ersten Stunde und Frauchen von Emma. Marlen hat Betriebswirtschaft studiert und danach lange bei einer großen Bank gearbeitet. Finanzen und Wirtschaftsthemen sind ihr Steckenpferd, auch bei der Altersvorsorge weiß sie, wovon sie schreibt. Während ihrer Elternzeit hat sie zum Glück immer wieder Zeit gefunden, sich durch Seminare und Vorträge auf dem Laufenden zu halten und arbeitet inzwischen wieder stundenweise in ihrem alten Job, getreu dem Motto „einmal Banker, immer Banker“. Wir freuen uns, dass sie auch den Weg zu uns zurückgefunden hat und wieder da ist!