Gesetzesreform: Mehr Rechte und Leistungen für Kassenpatienten

- 21.10.2014 von Marlen Schurr -

Krankenversicherung und KassenpatientImmer wieder klagen Kassenpatienten über die Schlechterstellung gegenüber privat Versicherten. Bei Terminvereinbarungen, Wahlfreiheit und Leistungserstattung haben sie oft das Nachsehen. Verbesserungen soll das sogenannte Versorgungsstärkungsgesetz bringen. Hierzu liegt jetzt ein Gesetzentwurf vor.

Umsetzung des Koalitionsvertrags

Mehr Rechte und Leistungen für Kassenpatienten sind Bestandteil des Koalitionsvertrags zwischen CDU/CSU und SPD. Mit dem jetzt erarbeiteten Gesetzentwurf setzt Bundesgesundheitsminister Gröhe Vereinbarungen der Großen Koalition um. Er sieht eine Vielzahl von Verbesserungen bei der medizinischen Versorgung für Kassenpatienten vor, ohne grundsätzlich das zweigliedrige System von gesetzlicher und privater Krankenversicherung in Frage zu stellen.

Danach wird es weiter dabei bleiben, dass die gesetzliche Krankenkasse primär die medizinische Grund- und Regelversorgung abdeckt, während gewünschte Zusatzleistungen privat versichert werden müssen. Auch an den Ausstiegsmöglichkeiten aus der gesetzlichen Krankenversicherung bei Überschreiten bestimmter Einkommensgrenzen oder der Wahl bestimmter Berufe wird nicht gerüttelt.

Viele Verbesserungen im Detail

Trotzdem wird das Gesetz – wenn es so umgesetzt wird – einige Verbesserungen für Kassenpatienten bringen. Kürzere Wartezeiten bei Terminen, Einholen einer zweiten Meinung, bessere Arztversorgung auf dem Lande, Mitbestimmung bei der Reha, finanzielle Unterstützung von Hebammen bei der Haftpflicht – das sind stichwortartig die wichtigsten Verbesserungen im Überblick. Im Folgenden werden die vorgesehenen Änderungen näher vorgestellt.

Garantie für Termine: Kassenpatienten sollen künftig nur noch maximal vier Wochen auf einen Facharzttermin warten müssen. Die langen Wartezeiten sind heute ein großes Ärgernis. Die Vier-Wochen-Frist ist allerdings an eine begründete Überweisung durch den Hausarzt gebunden. Die Terminvergabe erfolgt über ein aufzubauendes Netz von Terminservicestellen, eine Garantie für einen Termin beim Wunscharzt gibt es dabei nicht. Notfalls kann er auch aus einer ambulanten Krankenhaus-Behandlung bestehen.

Finanzielle Anreize für Landärzte: Die ärztliche Versorgung auf dem Lande ist ernsthaft gefährdet, da neue Hausärzte sich bevorzugt in Großstädten und Ballungsgebieten niederlassen. Um hier zu einer besseren Ärzteverteilung zu gelangen, sollen Landärzte künftig zusätzliche Prämien erhalten. Dafür sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen Arztsitze in überversorgten Gebieten stilllegen.

Krankenhaus-Behandlung auf dem Land: Die Notaufnahmen bei Land-Krankenhäusern sollen künftig auch einfache Fälle behandeln, nicht nur akute Notfälle.

Zweite Meinung bei OPs: Kassenpatienten erhalten einen Rechtsanspruch auf das Einholen einer zweiten Meinung vor einer Operation. Der behandelnde Arzt hat darüber spätestens zehn Tage vor dem OP-Termin zu informieren. Die Krankenkassen müssen die anfallenden Kosten für die Zweit-Konsultation übernehmen.

Wahlfreiheit bei der Reha: Patienten sollen künftig selbst bestimmen können, welche Reha-Maßnahmen sie nutzen. Wenn die Kosten der gewählten Maßnahme den Vorschlag der Krankenkasse übersteigen, muss die Differenz allerdings vom Versicherten selbst getragen werden.

Haftpflichtrisiken bei Hebammen: Die Krankenkassen sollen die Abdeckung des Haftpflichtrisikos bei Hebammen übernehmen. Die Beiträge zur beruflichen Haftpflichtversicherung bedeuten momentan für Hebammen eine enorme finanzielle Belastung. Die Kassen leisten allerdings heftigen Widerstand gegen diesen Plan.

Beratungen stehen noch aus

Es gibt noch eine Reihe weiterer Verbesserungen. Es bleibt abzuwarten, was von den geplanten Maßnahmen in den noch anstehenden Prüfungen und parlamentarischen Beratungen übrig bleiben wird. Auch wann das Gesetz genau in Kraft treten soll, steht noch nicht fest. / Fotoquelle: dreamstime.com / © Valuavitaly

Autor: Marlen Schurr

Eine Autorin der ersten Stunde und Frauchen von Emma. Marlen hat Betriebswirtschaft studiert und danach lange bei einer großen Bank gearbeitet. Finanzen und Wirtschaftsthemen sind ihr Steckenpferd, auch bei der Altersvorsorge weiß sie, wovon sie schreibt. Während ihrer Elternzeit hat sie zum Glück immer wieder Zeit gefunden, sich durch Seminare und Vorträge auf dem Laufenden zu halten und arbeitet inzwischen wieder stundenweise in ihrem alten Job, getreu dem Motto „einmal Banker, immer Banker“. Wir freuen uns, dass sie auch den Weg zu uns zurückgefunden hat und wieder da ist!