In deutschen Unternehmen werden die Gehälter in diesem Jahr stärker als zuvor erwartet erhöht. Dies geht aus einer Studie des Aon Hewitt Consulting-Unternehmens hervor. Demnach wird der Lohnzuwachs in Deutschland im Jahr 2011 bei durchschnittlich 2,9 Prozent liegen. Der Grund für die positive Gehaltsentwicklung in Deutschland ist die Kombination aus dem Inflationsanziehen und der derzeit guten wirtschaftlichen Konjunktur.
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Nettolohn Magazin
Selbstständig und freiberuflich Tätige sind überwiegend nicht sozialversicherungspflichtig. Dadurch ergeben sich ganz spezifische Versorgungslücken. Anders als abhängig beschäftigte Arbeitnehmer oder Angestellte leisten Selbstständige und Freiberufler also keine Beiträge zu den gesetzlichen Renten-Arbeitslosen-oder Krankenversicherungen. Im Bedarfsfall können von diesen Stellen also auch keinerlei Leistungen erwartet werden.
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In Deutschland vertraut die große Mehrheit der erwerbstätigen Menschen auf eine umfassende Versorgung durch die staatlichen Sozialsysteme. Generell herrscht eine Vollkasko-Mentalität. Jeder will umfassend abgesichert sein und vertraut auch darauf, dass er von der Solidargemeinschaft im Notfall nicht allein gelassen wird. Umso unerklärlicher ist der Umstand, dass erschreckend viele Menschen in Deutschland nicht für den Fall der Berufsunfähigkeit abgesichert sind. Nur jeder Fünfte hat in Deutschland eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
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Der Streik als Maßnahme des Arbeitskampfes für bessere Arbeitsbedingungen und Entlohnungen ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als Grundrecht im Artikel 9, Absatz 3 festgehalten. Außerdem ist der Streik nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 12. September des Jahres 1984 (1-AZR-342/83) als ein rechtmäßiges Mittel der Gewerkschaften bestätigt worden. Sowohl die Regelung im Grundgesetz als auch rechtliche Grundlagen im Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichtes gelten als rechtliche Grundlagen sowohl für Warn- als auch für Vollstreiks.
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Bereits bei Eintritt in das Berufsleben sollte eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Die Beiträge sind dann entsprechend günstig, besonders in Kombination mit einer Risiko Lebensversicherung. Aus unterschiedlichsten Gründen verabschieden sich immer mehr Arbeitnehmer frühzeitig aus dem Berufsleben, meistens krankheitsbedingt. Auf staatliche Leistungen kann und darf man sich bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit besser nicht verlassen, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung stellt also die ideale Ergänzung dar. Wie vorteilhaft eine private Berufsunfähigkeitszusatzversicherung sein kann zeigt sich auch daran, wie mager die gesetzlichen Zahlungen ausfallen und an welch strenge Bedingungen diese stets geknüpft sind.
Wer für das Jahr 2011 Elterngeld beantragen will, sollte über die aktuellen Änderungen Bescheid wissen. So wurde das Haushaltsbegleitgesetz dahingehend geändert, dass ab einem Nettoeinkommen von 1.200 Euro das Elterngeld stufenweise von 67% auf 65% gekürzt wird. Die Bemessungsgrenze liegt bei 2.770 Euro, ab der die Kürzung wirkungslos bleibt. ALGII-Empfängern wird das Elterngeld in voller Höhe auf die Sozialleistung angerechnet. Komplett gestrichen wird es für Reichensteuerpflichtige, d. h. wenn das Nettoeinkommen beider Eltern zusammen jährlich 500.000 Euro und mehr beträgt. Mit Urteil vom 17.02.2011 stellte das Bundessozialgericht ferner klar, dass Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Streikgeld oder ALGI das Elterngeld nicht erhöhen, weil diese kein Einkommen im eigentlichen Sinne darstellen. weiterlesen
Besonders für junge Leute ist es oftmals kaum vorstellbar, dass ein erlernter Beruf zukünftig nicht mehr ausgeübt werden kann und sie berufsunfähig werden. Nach einer Statistik muss jeder vierte Arbeitnehmer wegen der Berufsunfähigkeit den Beruf frühzeitig aufgeben. Dabei spielen oftmals psychische Gründe eine Rolle, aber auch Krebs, Rückenbeschwerden und Herzprobleme. Laut dem Urteil der Stiftung Warentest gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Versicherungen, denn ohne private Vorsorge stehen betroffene Personen mit leeren Händen da.
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Die beiden Begriffe Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsminderungsrente werden, sogar auch manchmal unter Fachleuten, vermischt. Die Unterschiede zwischen beiden Begrifflichkeiten liegen vor allem in der Leistungshöhe sowie beim Anspruch. Bei der Erwerbsminderungsrente handelt es sich als Teil der gesetzlichen Sozialversicherung um eine Absicherung gegen den Verlust des Erwerbseinkommens infolge einer Invalidität.
