Änderungen im Steuerrecht 2015

- 16.02.2015 von Sonja Hess -

Sozialversicherung und steuerliche ÄnderungenGrundsätzlich hat sich mit Blick auf das Steuerrecht 2015 eine Menge getan, Und man darf mit Fug und Recht behaupten: Der Steuerzahler darf sich freuen. Zumindest in gewisser Hinsicht.

Wenn es um die Altersvorsorge geht, soll die Förderhöchstgrenze in Bezug auf die Basisversorgung für Senioren von 20.000 auf 24.000 Euro angehoben werden. Insofern sind Verbraucher im Rentenalter durchaus im Vorteil. Aber auch Arbeitnehmer haben es im neuen Jahr ein wenig leichter, denn der Arbeitnehmerpauschbetrag erhöht sich von bisher 1.000 Euro um immerhin 130 Euro auf 1.130 Euro pro Person. Dies gilt allerdings nur im Hinblick auf die Geltendmachung von Werbungskosten für Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit.

Auch Arbeitgeber sind gut beraten, die Änderungen im Steuerrecht in Bezug auf ihre Arbeitnehmer zu berücksichtigen. So werden Arbeitnehmerleistungen, die in Bezug auf die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf von Vorteil sind oder diesen Bereich zumindest unterstützen, in besonderer Weise gefördert werden. Im Klartext heißt das, dass besagte Fördermaßnahmen gänzlich von der Steuer befreit werden sollen. Hierbei ist unter anderem die Rede von der pflegerischen Betreuung von Familienangehörigen oder auch von der Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder.

Apropos Arbeit: Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Steuerzahler, die in den eigenen vier Wänden ein Arbeitszimmer eingerichtet haben, profitieren in Anlehnung an das veränderte Steuerrecht 2015 von einer pauschalen „Finanzspritze“ in Höhe von 100 Euro. Diese erhalten all jene Arbeitnehmer, wenn nachgewiesen wird, dass kein zusätzlicher Arbeitsplatz in Anspruch genommen wird bzw. zur Verfügung steht. Fakt also ist, dass durch diese Pauschalzahlung die Vorlage separater Einzelnachweise in Zukunft entfällt. Sicherlich erachtet so mancher Verbraucher diesen Aspekt als weiteren Vorzug, denn das Sortieren von Quittungen, Rechnungen und Co. ist gewiss nicht Jedermanns Sache.

Wo gearbeitet wird, darf auch gefeiert werden – und der Staat gewährt einen zusätzlichen Bonus

Bisher verhielt es sich so, dass betriebliche Veranstaltungen pro teilnehmendem Arbeitnehmer und je Veranstaltung mit bis zu 110 Euro steuerlich geltend gemacht werden konnten. Dieser Betrag wurde vom Gesetzgeber nun angehoben. Der Freibetrag beläuft sich also in 2015 auf immerhin 150 Euro, wobei die allgemeinen finanziellen Aufwendungen grundsätzlich anteilig auf die jeweiligen Arbeitnehmer hochgerechnet werden.

Auch im Ausland gibt es steuerliche Neuerungen

Gesetzt den Fall, dass ein Verbraucher im Ausland tätig ist, so ist eine Ausweitung der Anrechnung der im Ausland gezahlten Steuern in Bezug auf die Körperschaftssteuer in Deutschland angedacht. Diese neue Regelung gilt übrigens nicht erst in 2015, sondern sie wurde bereits teilweise in 2014 angewendet.

Des Weiteren ergeben sich auch in Sachen haushaltsnahe Dienstleistungen gewisse steuerliche Änderungen. In diesem Zusammenhang ist von einem so genannten Sockelbetrag die Rede, welcher mit einer Höhe von 300 Euro Minimum in Bezug auf die Arbeitszeit gelten soll. Zu berücksichtigen ist diesbezüglich Folgendes: Sofern die erbrachte Handwerkerleistung diesen Betrag nicht übersteigt, so kann diese nicht mehr, wie noch bisher der Fall, im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.

Positive Veränderungen für (fast) alle

Arbeitnehmer und Rentner gleichermaßen sind üblicherweise im Besitz eines fahrbaren, motorisierten Untersatzes. Hier ist zu beachten, dass in steuerlicher Hinsicht ab 2015 ebenfalls gewisse Veränderungen in Kraft getreten sind. So ist diesbezüglich die Abgasnorm insbesondere für Neuwagen relevant, wie sie noch im vergangenen Jahr galt. In 2015 ist das anders, denn dann gilt die neue Abgasnorm auch für erstzugelassene Fahrzeuge.

Alles in allem hält das neue Steuerrecht 2015 zwar keine sonderlich gravierenden Veränderungen bereit, allerdings profitieren Steuerzahler dennoch sehr wohl von der einen oder anderen Gegebenheit. / Fotoquelle: fotolia.de / © MK-Photo

Autor: Sonja Hess

Freiberufliche Autorin und Powerfrau, die sich in allen Bereichen zum Thema Arbeitsrecht, Finanzen und Karriere auskennt. Sie macht uns vor, dass es kein Problem ist, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. 2012 hat sie ihren ersten Text für uns geschrieben und nach einer etwas längeren Babypause freut sie sich nun, wieder die Ärmel hochkrempeln und schreiben zu können