Bringt die gemeinsame Veranlagung beim Ehegattensplitting einen finanziellen Vorteil?

- 26.07.2013 von Sonja Hess -

Wechsel der SteuerklasseEhepaare, die steuerlich zusammen veranlagt sind, haben die Möglichkeit, sich zwischen den Steuerklassenkombinationen 4 / 4 und 3 / 5 zu entscheiden. Welche dieser beiden Kombinationen jeweils besser ist, hängt von der konkreten Situation und dabei insbesondere von der Höhe des Einkommens beider Partner ab. Die Steuerklassenkombination 3 / 5 wird auch Ehegattensplitting genannt.

Für wen lohnt sich das Ehegattensplitting?

Das Ehegattensplitting steht nicht nur heterosexuellen, sondern auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen. Es ist für alle Personen lohnenswert, die sehr unterschiedliche Jahresverdienste erzielen. Diese Jahresverdienste werden vom Finanzamt aufsummiert und anschließend durch Zwei geteilt. Dadurch werden beide Ehepartner so gestellt, als ob sie in etwa gleich viel verdienen würden. Auf diese Weise können die vorhandenen steuerlichen Freibeträge besser genutzt und optimal auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmt werden. Die Freibeträge sind für den Partner am höchsten, der die Steuerklasse 3 gewählt hat. Dies sollte immer der Partner sein, der den höheren Jahresverdienst erzielt. Der andere Partner wird in die Steuerklasse 5 eingeordnet. Diese Steuerklasse ist durch besonders hohe Abzüge gekennzeichnet. In einigen Bereichen fallen die steuerlichen Freibeträge gänzlich fort. Den maximalen Nutzen aus dem Ehegattensplitting ziehen folglich diejenigen Ehe- und Lebenspartner, bei denen nur ein Partner berufstätig ist.

Was tun, wenn die Verdienste beider Ehepartner in etwa gleich sind?

Wer nach gründlicher Überlegung und der Nutzung eines Steuerrechners zu dem Schluss kommt, dass sich das Ehegattensplitting nicht lohnt, sollte sich für die Steuerklassenkombination 4 / 4 entscheiden. Hier können beide Ehepartner identische Freibeträge geltend machen. Diese Regelung bezieht sich nicht nur auf den Grundfreibetrag, sondern auch auf die Kinderfreibeträge, den Arbeitnehmerpauschbetrag und sämtliche andere Freibeträge, die den Ehepartnern gewährt werden. Die Steuerklassenkombination 4 / 4 lohnt sich nur, wenn beide Ehepartner voll berufstätig sind und identische oder nahezu identische Verdienste erzielen. Wer sich für die Steuerklassenkombination 4 / 4 entschieden hat, muss diese Steuerklassenkombination nicht für alle Ewigkeit beibehalten. Sobald sich die berufliche Situation eines oder beider Partner ändert beziehungsweise ein Kind geboren wird, sollte die gewählte Steuerklassenkombination kritisch hinterfragt werden.

Wann ist das Ehegattensplitting angezeigt?

Es gibt verschiedene Situationen, in denen beide Partner einen hohen Nutzen aus dem Ehegattensplitting ziehen. Dies wäre unter anderem der Fall, wenn ein Partner angestellt und ein Partner selbstständig tätig ist. Außerdem bietet sich das Ehegattensplitting bei einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit, bei der Ausübung einer geringfügigen Tätigkeit oder im Erziehungsurlaub an. In all den genannten Fällen sollte die Regel gelten, dass der Partner, der das höhere Einkommen erzielt, die Steuerklasse 3 und der andere Partner die Steuerklasse 5 wählt.

Sollten hier Zweifel bestehen, wäre es in jedem Falle angezeigt, die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen oder zumindest einen Steuerklassenrechner zu nutzen, der auch im Internet zur Verfügung gestellt wird. / Fotoquelle: fotolia.de / © Wolfilser

Autor: Sonja Hess

Freiberufliche Autorin und Powerfrau, die sich in allen Bereichen zum Thema Arbeitsrecht, Finanzen und Karriere auskennt. Sie macht uns vor, dass es kein Problem ist, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. 2012 hat sie ihren ersten Text für uns geschrieben und nach einer etwas längeren Babypause freut sie sich nun, wieder die Ärmel hochkrempeln und schreiben zu können