Wir haben Ihnen hier Ihre Vorteile durch Erholungsbeihilfe stichwortartig zusammengestellt.
- Mehr Netto vom Brutto: Die Erholungsbeihilfe wird Ihnen zuzüglich zum Lohn gezahlt, ohne dass Sie Sozialabgaben darauf abgeben müssen
- Erholung mit der ganzen Familie: Lassen Sie sich auch die Erholung Ihrer Familie bezahlen! Ihr Ehepartner und Ihre Kinder können ebenfalls Erholungsbeihilfe erhalten. Nutzen Sie das!
- Überzeugend: Auch Ihr Arbeitgeber wird die Vorteile der Erholungsbeihilfe einleuchtend finden: Er zahlt keine Sozialabgaben auf den Betrag und kann den Zuschuss beim Finanzamt geltend machen.
- Einfachheit: Wir haben das Antragsformular auf Erholungsbeihilfe für Sie bereitgestellt. Damit wird es für Sie und Ihren Arbeitgeber besonders einfach, die Erholungsbeihilfe zu beantragen und einzulösen!